Dritter Prozesstag: Spürhundeführer machte klare Aussagen

  07.10.2020 Frutigen

PETER SCHIBLI

Joshi ist ein Border Terrier, spezialisiert auf das Anzeigen von Brandbeschleuniger. Das Tier ist seit 15 Jahren als Spürhund im Einsatz und hat laut Aussage seines Besitzers, Christoph Leuenberger, rund 100 Einsätze hinter sich. Auf eine Frage von Verteidiger Gerrit Straub klar, erklärte Leuenberger, dass ein trainierter Spürhund auch bei Heizölspuren auf stark verkohltem Holz reagiert.

Die Aussagen des Hundeführers vor Gericht waren klar und schlüssig. Er bestätigte, dass das Tier im Schlaf-, Wohn- und Gästezimmer des Opfers sehr rasch Spuren von Brandbeschleuniger «angezeigt» hatte. Der Hund ging sofort von der Grob- zur Feinsuche über. Seine Atmung veränderte sich, und er legte sich sofort auf die Stelle des intensivsten Geruchs. Laut Hundeführer ist das ein eindeutiger Beweis für die Existenz von Brandbeschleuniger, in diesem Fall Heizöl. Die Spurensuche wurde mit einem zweiten Spürhund, einem Labrador, wiederholt und kam zum gleichen Ergebnis. Hunde können minimalste Mengen von Heizöl bis 30 Tage nach einer Ausschüttung lokalisieren.

Brandspezialist äusserte sich weniger präzis

Am Mittwochmorgen war der sachverständige Brandgutachter der Staatsanwaltschaft, Andreas Eggimann, befragt worden. Er hatte in seinem Gutachten Heizöl als wahrscheinlichen Brandbeschleuniger für die Feuersbrunst vom 15. Februar 2018 ausgemacht. Der Verteidiger löcherte den Experten zur Brandursache, zu einem möglichen Brandbeschleuniger, zu Durchbrennungen des Wohnzimmer- und des Schlafzimmerbodens des Opfers, zur Luftzirkulation und den Folgen des Löscheinsatzes auf Teile der Brandruine.

Viele Fragen beantwortete der Berner Sachverständige mit dem Wort «möglich». Bezüglich der Brandquelle schloss er nicht aus, dass ausgelaufenes Öl aus einem geplatzten Ofen im Schlafzimmer des Opfers als Brandursache in Frage kommen könnte. Fragen zur Löschaktion konnte er nicht beantworten, da er erst später auf den Brandplatz gekommen war.

Antrag der Verteidigung abgelehnt

Sekundiert und am Verteidigertisch beraten wurde der Anwalt des Beschuldigten, von einem renommierten deutschen Brandexperten aus Kassel (Deutschland), der vom Gericht nicht als offzieller Sachverständiger zugelassen worden war. Dipl. Ing. Lothar Hügin hatte eine eigene, vom offiziellen Gutachten abweichenden Expertise verfasst, die der Verteidiger am Mittwoch zu den Akten legen wollte. Nach kurzer Beratung lehnte dass Kollegialgericht diesen Antrag am Morgen ab, obwohl Beweise bis zum Ende des Beweisverfahrens eingebracht werden können. Zum Abschluss des Beweisverfahrens am Nachmittag lehnte das Gericht den erneut gestellten Antrag ein zweites Mal ab.

Am Donnerstag folgt das Plädoyer der Staatsanwältin.

Ein Kurzbericht über das Plädoyer ist am Donnerstag Mittag online.
Ein zusammenfassender Bericht erscheint in der Freitagausgabe.


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