Die vom Bundesrat am 13. Januar angekündigten Hilfsmassnahmen für die Wirtschaft sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, gehen aber aus Sicht der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB noch zu wenig weit. Anders als während der Sommermonate wurden in den ...
Die vom Bundesrat am 13. Januar angekündigten Hilfsmassnahmen für die Wirtschaft sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, gehen aber aus Sicht der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB noch zu wenig weit. Anders als während der Sommermonate wurden in den Wintermonaten massive Umsatzeinbussen verzeichnet. Die Bergbahnen mussten gesamtschweizerisch in der Wintersaison bis anhin einen Rückgang bei den Gästezahlen von 15,2 Prozent verzeichnen. In der Berghotellerie liegt der Buchungsstand für den Monat Januar bei 50 bis 60 Prozent unter dem Vorjahreswert.
Der Bundesrat hat nun zwar die Härtefallregeln gelockert, sodass auch indirekt von den Schliessungen betroffene Unternehmen davon profitieren können. Aus Sicht der SAB werden die Härtefallmassnahmen aber nicht ausreichen, um den wirtschaftlichen Schaden auszugleichen. Die SAB ist deshalb der Auffassung, dass das Covid-Kreditprogramm wieder neu aufgelegt werden muss und auch wie bereits während der ersten Corona-Welle Massnahmen für den Fall von Insolvenzen von Unternehmungen getroffen werden müssen. Zudem soll die Kurzarbeitsentschädigung für die Angestellten mit tiefen Löhnen rückwirkend von 80 auf 100 Prozent erhöht werden.
Als weitere Massnahmen sollen beispielsweise die Skigebiete offen und die Möglichkeit von Take-aways in Skigebieten bestehen bleiben und die Vermietung von Sportausrüstung weiterhin auch sonntags gewährleistet sein.
PRESSEDIENST SCHWEIZERISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR DIE BERGGEBIETE