Präsenzunterricht für Volksschulen, Berufsfach- und Mittelschulen
07.01.2021 CoronavirusDer Bundesrat hat am Mittwoch, 6. Januar, keinen Beschluss für die Volksschulen und die Schulen der Sekundarstufe II gefällt. Demnach werden am 11. Januar 2021 die Volksschulen wie geplant den Präsenzunterricht wiederaufnehmen. Die Schutzkonzepte der Volksschulen haben sich bewährt. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten weiterhin Sorge tragen und die Schutzmassnahmen konsequent einhalten.
Am kommenden Montag werden ebenfalls die Berufsfach- und Mittelschulen im Präsenzunterricht starten. Die Rahmenbedingungen für die Schutzkonzepte wurden leicht verschärft. Nebst der bereits geltenden konsequenten Maskenpflicht, gelten in den Mensen die strengen Massnahmen für Betriebskantinen, im Musikunterricht wird auf Singen auch mit grossem Abstand verzichtet, im Sport wird auch im Freien Abstand gehalten und nicht Schulangehörigen ist der Zutritt zum Schulhaus mit Ausnahme von Einzelgesprächen verboten. Diese Vorgaben wurden mit den Sozialpartnern konsolidiert.
Die Hochschulen und die Institutionen der höheren Berufsbildung haben ihren Betrieb seit Anfang November auf Fernunterricht umgestellt. Sie werden ihre Unterrichtsaktivitäten bis auf Weiteres entsprechend der Bundesverordnung in dieser Form fortführen.
Fernunterricht nur in den Gesundheits- und Sozialberufen
Im deutschsprachigen Kantonsteil werden einzig die Lernenden der Berufslehren Fachfrau/-mann Gesundheit (FAGE), Fachfrau/-mann Betreuung (FABE) und Assistent/-in Gesundheit und Soziales (AGS) vorerst im Distanzunterricht ausgebildet. Diese Massnahme erfolgt in Absprache mit den zuständigen Organisationen der Arbeitswelt und dem Sonderstab der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI). Sie ist vorerst befristet bis 31. Januar. Ziel ist, der aktuell schwierigen Situation in den Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen verstärkt Rechnung zu tragen und die Bewohnerinnen und Bewohner der Senioren- und Behinderteninstitutionen zu schützen. Die Berufslernenden können aber für einzelne Ausbildungssequenzen oder im Rahmen der Abschlussprüfungen an die Schule geholt werden. Auch sollen Lernende mit besonderen Schwierigkeiten gezielt unterstützt werden können.
Anders ist die Situation im Berner Jura. Ähnlich wie in der Westschweiz hat sich die Lage in den Institutionen etwas entspannt. Die zuständige Organisation der Arbeitswelt und die Berufsfachschule möchten daher wieder mit Präsenzunterricht starten. Diesem Vorgehen hat die BKD zugestimmt. Die Lernenden werden in der ersten Woche in der Schule auf freiwilliger Basis einen Antigen-Schnelltest absolvieren. Im Berner Jura waren die Lernenden vor den Weihnachtsferien während fünf Wochen im Distanzunterricht.