Es nur um eine Hauszufahrt, die schon seit etwa 2007 besteht. Jetzt liegt die entsprechende Zonenplanänderung dafür aber ein zweites Mal auf – mehr als zehn Jahre später.
HANS RUDOLF SCHNEIDER
Die Publikation im «Frutiger Anzeiger» hinterlässt Fragen: Die ...
Es nur um eine Hauszufahrt, die schon seit etwa 2007 besteht. Jetzt liegt die entsprechende Zonenplanänderung dafür aber ein zweites Mal auf – mehr als zehn Jahre später.
HANS RUDOLF SCHNEIDER
Die Publikation im «Frutiger Anzeiger» hinterlässt Fragen: Die aufgelegte Zonenplanänderung – umfassend 111 Quadratmeter – ersetzt die Auflage vom 4. Januar bis 5. Februar 2007. Die Bauverwaltung erklärt den Vorgang auf Anfrage: Damals wurde die Zufahrt zu einer Parzelle an der Reichenmattestrasse in Frutigen geregelt, auf der ein Haus erstellt werden sollte. Dazu musste vom Nachbargrundstück ein kleiner Teil der Landwirtschaftszone in Bauland umgewandelt werden. Alle Beteiligten waren einverstanden, die öffentliche Aktenauflage erfolgte korrekt.
Was anschliessend passierte, ist aus heutiger Sicht nicht mehr ganz klar. Einsprachen sind zumindest keine dokumentiert. Der nächste Schritt nach Ablauf der Auflagefrist – die Eingabe der Änderung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Genehmigung – wurde aber offenbar vom damaligen Bauverwaltungsteam der Gemeinde vergessen. Die Folge: Der Zonenplan wurde bei der nächsten Revision der Ortsplanung nicht angepasst. Die Zufahrt wurde also streng genommen illegal erstellt, da nicht zonenkonform. Die aktuell publizierte Auflage soll dieses Versäumnis in Ordnung bringen, das AGR kann die Anpassung rückwirkend bewilligen, wenn bis zum 18. März keine Einsprachen eingehen. Bemerkt hat das Versäumnis übrigens der Grundeigentümer.