Vorsorgevereinbarungen zusätzlich zu Testament, Ehe- oder Erbvertrag
30.03.2021 GesellschaftFINANZRATGEBER Das Leben birgt viele Überraschungen. Mithilfe bestimmter Vorkehrungen bleibt die Zukunft aber zumindest ein Stück weit planbar.
Was passiert, wenn eine Person plötzlich nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen und für sich selbst zu sorgen? ...
FINANZRATGEBER Das Leben birgt viele Überraschungen. Mithilfe bestimmter Vorkehrungen bleibt die Zukunft aber zumindest ein Stück weit planbar.
Was passiert, wenn eine Person plötzlich nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen und für sich selbst zu sorgen? Wie kann man sicherstellen, dass der eigene Wille auch dann respektiert wird, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diesen mitzuteilen? Neben Testament, Ehe- oder Erbvertrag empfiehlt es sich, neu auch einen Vorsorgeauftrag abzufassen. Eine Patientenverfügung und eine Anordnung für den Todesfall runden das Repertoire der rechtlichen Vorsorge ab.
Vorsorgeauftrag
Die Einführung erfolgte durch den Gesetzgeber per 1. Januar 2013. Der Vorsorgeauftrag ist eine Vollmacht, die mit einem Auftrag kombiniert im Falle einer Urteilsunfähigkeit zur Anwendung kommt. Darin kann eine natürliche oder juristische Person beauftragt und bevollmächtigt werden, jemanden für einen definierten Fall umfassend zu vertreten.
• Was umfasst ein Vorsorgeauftrag?
Er beinhaltet Vermögensvorsorge, Personensorge und Vertretung im Rechtsverkehr.
• Was ist wichtig beim Abschluss?
Die Person muss urteilsfähig sein, um rechtsgültig abzuschliessen. Eine Urteilsunfähigkeit ist jedoch nicht absehbar, weshalb Vollmachten frühzeitig abzuschliessen sind.
• Welche Formvorschriften gelten?
Der Vorsorgeauftrag kann handschriftlich oder als öffentliche Urkunde (Notar) aufgesetzt werden.
• Wann tritt der Vorsorgeauftrag in Kraft?
Bei einer Urteilsunfähigkeit und wenn die Behörde den Auftrag genehmigt.
• Braucht es noch weitere Vollmachten?
Ja, eine Generalvollmacht ist zweckmässig, wenn im Vorfeld nur eine teilweise Urteilsfähigkeit besteht oder der Vorsorgeauftrag noch nicht genehmigt ist.
• Wer soll bevollmächtigt werden?
Partner, Partnerin, Nachkommen, Familienangehörige, Nahestehende oder professionelle Vertrauenspersonen kommen dafür in Frage. Der / die Beauftragte sollte im Voraus informiert werden und wissen, wo der Auftrag liegt. Auch die Aushändigung einer Kopie kann sinnvoll sein.
• Wo bewahrt man den Vorsorgeauftrag auf?
Am sichersten ist es, wenn man dem Zivilstandsamt oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Mitteilung macht.
• Wann endet ein Vorsorgeauftrag?
Es gibt kein Verfallsdatum. Er erlischt, wenn der Auftraggeber wieder urteilsfähig wird oder der Auftraggeber oder die beauftragte Person stirbt.
• Urteilsunfähig und kein Abschluss eines Vorsorgeauftrages – was passiert in diesem Fall?
Dann bestimmt der Staat (KESB), wer Beistand wird.
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmt man also, wer sich um die finanziellen, aber auch um alle anderen Dinge kümmern soll – beispielsweise die Unterbringung in einem Pflegeheim. Man gibt dieser Person des Vertrauens vor allem ein Papier in die Hand, das sie in praktisch allen Dingen zum Handeln berechtigt.
Ehegatten und eingetragenen Partnern, die im gleichen Haushalt leben, steht ein gesetzliches Vertretungsrecht zu. Es umfasst alles, was zur Deckung des Unterhaltsbedarfs üblicherweise erforderlich ist. Auch die ordentliche Verwaltung von Einkommen und Vermögen dürfen diese Personen übernehmen. Das mag auf den ersten Blick ausreichend erscheinen. Aber schon bei einer Anpassung der Hypothek reicht dieses gesetzliche Vertretungsrecht nicht mehr aus. Dazu braucht es ohne Vorsorgeauftrag bereits die Zustimmung der KESB.
Patientenverfügung
Sie gilt als sinnvolle Ergänzung zu einem Vorsorgeauftrag. Dabei legt eine Person fest, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt oder welche sie ablehnt, sollte sie urteilsunfähig werden. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden. Es gilt als empfehlenswert, dem Hausarzt und der entsprechenden Vertrauensperson eine Kopie zukommen zu lassen.
BEAT SCHMID-LÜSCHER, BANKFACHMANN, FINANZPLANER UND IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
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