Aussengastronomie: Keine Beschränkung der Gästezahl
20.04.2021 Coronavirus, RegionKANTON Nach den jüngsten Beschlüssen des Bundesrats wurde auch die kantonale Covid-19-Verordnung angepasst. Das Tragen von Masken an den Schulen ab der 5. Klasse bleibt obligatorisch. An Kundgebungen dürfen neu 100 Personen teilnehmen.
«Der Regierungsrat begrüsst die ...
KANTON Nach den jüngsten Beschlüssen des Bundesrats wurde auch die kantonale Covid-19-Verordnung angepasst. Das Tragen von Masken an den Schulen ab der 5. Klasse bleibt obligatorisch. An Kundgebungen dürfen neu 100 Personen teilnehmen.
«Der Regierungsrat begrüsst die Anpassung der Corona-Massnahmen, die der Bundesrat am 14. April beschlossen hat. Die Lockerungen in Gastronomie, Freizeit, Sport, Kultur und Bildung sind ein positives Signal für die Bevölkerung und die betroffenen Bereiche», schreibt die Kantonsregierung in einer aktuellen Mitteilung. Es sei wichtig, dass auch die Bedürfnisse der Jugendlichen und jungen Erwachsenen berücksichtigt wurden. Angesichts der epidemiologischen Lage ruft der Regierungsrat die Bevölkerung jedoch dazu auf, die Hygiene- und Distanzregeln weiterhin strikt einzuhalten und sich regelmässig testen zu lassen.
Regeln für Restaurants wieder aktuell
Weil die Gastronomie ihre Terrassen wieder öffnen darf, hat der Regierungsrat die Bestimmungen für die Restaurationsbetriebe per 19. April 2021 wieder in Kraft gesetzt. Diese umfassen insbesondere die Erhebung der Kontaktdaten. Der Regierungsrat nimmt jedoch zwei Anpassungen vor: Angesichts der bundesrätlichen Lockerungen bei den Veranstaltungen sowie der zunehmenden Regelungsdichte des Bundesrechts hebt er die Beschränkung der Gästezahl in Restaurationsbetrieben bis 50 Personen auf. Zudem dürfen als Folge der Öffnung der Aussengastronomie auch an Märkten wieder Speisen und Getränke angeboten werden.
Mitte Dezember hat der Regierungsrat die zulässige Anzahl von Personen an Kundgebungen auf 15 Personen beschränkt. Der Bundesrat hält weiterhin an der Obergrenze von 15 Personen bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum fest. Hingegen hat er eine Lockerung für Veranstaltungen vor Publikum beschlossen: Neu dürfen sich dafür in Aussenbereichen bis zu 100 Personen versammeln. Aus Sicht der Kantonsregierung ist die Kundgebungsfreiheit jedoch ein wichtiges Grundrecht. Deshalb hat sie beschlossen, für Kundgebungen nun 100 Personen zuzulassen. Es gilt weiterhin die Maskentragpflicht.
Auch Pharma-Assistenten dürfen impfen
Weil der Bund mit dem ersten Lockerungsschritt die Einschränkungen im Sport- und Kunstunterricht für unter 20-Jährige aufgehoben hat, können die spezifischen kantonalen Regelungen für diesen Bereich ebenfalls aufgehoben werden. Das Tragen von Masken in den Schulen ab der 5. Klasse bleibt bis auf Weiteres obligatorisch. Der Regierungsrat hofft, diese Massnahme lockern zu können, sobald es die Umstände erlauben. Die Einführung von Tests in den Schulen wird in dieser Hinsicht massgebend sein.
Schliesslich hat der Regierungsrat beschlossen, dass nicht nur ApothekerInnen, sondern auch Pharma-AssistentInnen mit entsprechender Weiterbildung und unter Aufsicht Covid-19-Impfungen durchführen dürfen. Dies soll dazu beitragen, der Bevölkerung einen möglichst einfachen und raschen Zugang zu den Covid-19-Impfungen zu ermöglichen, wenn genügend Impfdosen vorhanden
sind. PRESSEDIENST REGIERUNGSRAT KANTON BERN
Die Covid-19-Verordnung des Kantons finden Sie unter www.frutiglaender.ch/web-links.html
Gastrobetriebe erhalten weiter Härtefallunterstützung
Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) hat die Härtefallunterstützung für behördlich geschlossene Unternehmen bis zum 16. Mai 2021 verlängert. Restaurants, Bars, Klubs und Diskotheken, die bereits Härtefallunterstützung beantragt haben, müssen kein neues Gesuch einreichen. Diesen Unternehmen werden automatisch die Fixkosten für weitere 28 Schliessungstage ausbezahlt. Gemäss Entscheid des Bundesrats vom 14. April 2021 gelten Restaurants weiterhin als behördlich geschlossen, auch wenn sie ihre Aussenbereiche öffnen.
PRESSEDIENST KANTON BERN