Effizientere Nachverfolgung
30.04.2021 Coronavirus, RegionDie Kontaktdaten von Restaurantbesuchern sollen ab dem 10. Mai über die Registrierungsapps direkt in eine zentrale Datenbank des Kantons gelangen. Auch hat der Regierungsrat die Bestimmungen für den Strafvollzug aktualisiert, sodass ab Samstag wieder Ausgang und Urlaub möglich ...
Die Kontaktdaten von Restaurantbesuchern sollen ab dem 10. Mai über die Registrierungsapps direkt in eine zentrale Datenbank des Kantons gelangen. Auch hat der Regierungsrat die Bestimmungen für den Strafvollzug aktualisiert, sodass ab Samstag wieder Ausgang und Urlaub möglich sind.
Die letztjährigen Erfahrungen mit dem Contact Tracing haben laut Regierungsrat gezeigt, dass das Einholen von Kontaktdaten in Restaurants und Bars oft mit Schwierigkeiten verbunden war. Entweder war die für einen Betrieb verantwortliche Person nicht erreichbar, oder die Angaben der Gäste stimmten nicht. Epidemiologische Abklärungen und Massnahmen konnten deshalb nicht immer rasch angeordnet und vorgenommen werden, obwohl dies nötig gewesen wäre. Dies will der Regierungsrat nun ändern und stimmt der Schaffung einer zentralen Datenbank zu. Er hat dafür die Verordnung zur Bekämpfung der Covid- 19-Epidemie angepasst.
Daten werden nur bei Ausbruch abgerufen
Die angepasste Verordnung verpflichtet die BetreiberInnen von Restaurantbetrieben ab dem 10. Mai, die Kontaktdaten ihrer Gäste unaufgefordert an die zentrale Datenbank zu übermitteln. Diese Übermittlung erfolgt über eine App. Es steht den Restaurationsbetrieben offen, mit welchen App-Anbietern sie zusammenarbeiten. Die Betriebe sind verpflichtet, die Übermittlung an die zentrale Datenbank sicherzustellen. Eine manuelle Übermittlung bleibt in Einzelfällen möglich. Die Daten werden verschlüsselt auf Servern in der Schweiz aufbewahrt. Sie können einzig und allein durch die für das kantonale Contact Tracing verantwortlichen Personen abgerufen werden, wenn ein konkreter epidemiologischer Grund vorliegt.
Lockerungen für Inhaftierte
Ferner hat der Regierungsrat Lockerungen im Bereich des Justizvollzugs beschlossen und die Covid-19-Verordnung entsprechend angepasst. Ab dem 1. Mai sind Ausgänge und Urlaube wieder zugelassen. Zu diesem Zweck wird ein aufwendiges Testkonzept umgesetzt. Eingewiesene Personen, die von Ausgängen und Urlauben in die Vollzugseinrichtungen zurückkehren, werden systematisch und regelmässig getestet. Damit lassen sich allfällige Infektionen früh erkennen. Eine Verbreitung des Coronavirus innerhalb der Vollzugseinrichtungen lässt sich so bestmöglich verhindern. Zudem wurde in den Vollzugsanstalten bereits damit begonnen, die besonders gefährdeten Personen zu impfen.
Ausgang und Urlaub sind für eingewiesene Personen wichtige Lern- und Übungsfelder im Justizvollzug und damit wesentlich für die Beziehungen zur Aussenwelt. Die Sperre war sowohl für die Eingewiesenen als auch für das Betreuungspersonal eine belastende Auflage. Aufgrund der epidemiologischen Lage und der zuvor beschränkten Testmöglichkeiten war die Massnahme jedoch notwendig.
PRESSEDIENST REGIERUNGSRAT
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