Nicht nur Geimpfte, auch Genesene können einen Nachweis erhalten. Für die Genesenen-Zertifikate greift der Kanton Bern auf das automatisierte Verfahren des Bundes zurück. Die Angaben im Antragsformular werden automatisch mit dem Informationssystem des Bundes abgeglichen. Sofern diese korrekt ...
Nicht nur Geimpfte, auch Genesene können einen Nachweis erhalten. Für die Genesenen-Zertifikate greift der Kanton Bern auf das automatisierte Verfahren des Bundes zurück. Die Angaben im Antragsformular werden automatisch mit dem Informationssystem des Bundes abgeglichen. Sofern diese korrekt sind, wird direkt ein Zertifikat ausgestellt. Dieses kann unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt werden:
• Die betroffene Person wurde mit einem PCR-Test positiv auf SARS-CoV-2 getestet;
• Das Testergebnis liegt nicht mehr als 180 Tage zurück.
Die Resultate von Antigen-Schnelltests genügen den international vereinbarten Anforderungen für das Genesenen-Zertifikat nicht.
PRESSEDIENST GESUNDHEITS-, SOZIAL- UND INTEGRATIONSDIREKTION KANTON BERN
Den Link für den Antrag finden Sie in der Übersicht unter www.frutiglaender.ch/web-links.html