Der Kanton fordert das Ende aller Massnahmen
18.06.2021 CoronavirusDer Regierungsrat unterstützt die vom Bundesrat per Ende Juni 2021 vorgesehenen Lockerungen. Doch er verlangt noch mehr: Auch die restlichen Einschränkungen sollen bis Ende September aufgehoben werden, ebenso der Einsatz der Zertifikate innerhalb der Schweiz.
In seiner ...
Der Regierungsrat unterstützt die vom Bundesrat per Ende Juni 2021 vorgesehenen Lockerungen. Doch er verlangt noch mehr: Auch die restlichen Einschränkungen sollen bis Ende September aufgehoben werden, ebenso der Einsatz der Zertifikate innerhalb der Schweiz.
In seiner Stellungnahme zum Öffnungsschritt 5 des Bundesrates begrüsst der Regierungsrat ausdrücklich, dass nun auch kleinere und mittelgrosse Veranstaltungen wieder eine konkrete Perspektive erhalten. Er unterstützt auch die Vorschläge des Bundesrats, in welchen Bereichen ein Einlass oder die Aufhebung von Einschränkungen vorerst nur mit dem Covid-Zertifikat möglich sein sollen. Die unterschiedlichen Vorgaben seien jedoch herausfordernd. Deshalb solle der Bundesrat prüfen, ob weitere Vereinfachungen möglich sind. Schliesslich zeige der überraschend hohe Nein-Anteil bei der Abstimmung zum Covid-19-Gesetz, dass die Bevölkerung gegenüber den Massnahmen ziemlich kritisch eingestellt sei.
Auch deshalb verlangt der Regierungsrat die Aufhebung aller Massnahmen bis Ende September 2021. Der Einsatz der Zertifikate innerhalb der Schweiz solle zu diesem Zeitpunkt ebenfalls wegfallen. Denn spätestens ab Anfang Oktober seien alle Impfwilligen immunisiert und ein besonderer Schutz sei nicht mehr angezeigt. Sollte sich ab Oktober aufgrund neuer Mutanten wieder eine Überlastung des Gesundheitssystems abzeichnen, könnten der Einsatz des Zertifikats und weitere Massnahmen jederzeit wieder neu beschlossen werden.
Der Regierungsrat unterstützt die vom Bund erarbeitete Verordnung über ein Warnsystem zu Covid-19 für Veranstaltungen. Dieses ermöglicht die nachträgliche, anonyme Warnung der Besucherinnen und Besucher einer Veranstaltung vor der Gefahr einer Ansteckung mit Covid-19. Das Warnsystem wird in die bestehende SwissCovid-App integriert. Wegen des neuen Warnsystems soll die Registrierungspflicht etwa in Restaurants oder an Veranstaltungen gemäss Bundesrat nur noch für jene Personen gelten, welche die App nicht einsetzen. Aus Sicht des Regierungsrats ist diese Regel nicht umsetzbar. Die VeranstalterInnen seien kaum in der Lage, dies zu überprüfen. Deshalb schlägt der Regierungsrat vor, generell auf eine zusätzliche Erfassung von Kontaktdaten zu verzichten.
PRESSEDIENST REGIERUNGSRAT DES KANTONS BERN