Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage hat der Bundesrat die Corona-Massnahmen per Samstag, 26. Juni 2021, stark reduziert. So werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele ...
Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage hat der Bundesrat die Corona-Massnahmen per Samstag, 26. Juni 2021, stark reduziert. So werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen und Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden. Aufgrund der neuen Bundesvorgaben hat auch der Berner Regierungsrat die kantonale Verordnung zu den Corona-Massnahmen enstprechend angepasst.
Keine Masken, aber weiterhin Tests
Der Bund verzichtet nun auf die Maskentragpflicht in den Schulen bis und mit Sekundarstufe II. Parallel dazu laufen im Kanton Bern die breiten Tests an den Schulen bis drei Wochen nach den Sommerferien weiter, um einen allfälligen Effekt der Ferienzeit erkennen zu können.
Anpassungen in der Gastronomie
Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird. Dabei müssen keine Kontaktdaten erhoben werden. Dasselbe gilt für Veranstaltungen, bei denen ein Covid-Zertifikat verlangt wird. In Restaurants wird die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch aufgehoben. Kontaktdaten müssen nur noch in Innenbereichen aufgenommen werden, dabei ist ein Kontakt pro Tisch ausreichend.
Im Kanton Bern gelten für Veranstaltungen dieselben Regeln wie für Restaurationsbetriebe, wenn sie ein mit einem Restaurationsbetrieb vergleichbares Konsumationsangebot haben und Kontaktdaten erheben müssen.
PRESSEDIENST REGIERUNGSRAT