Die Hautkrebsgefahr nicht unterschätzen
13.07.2021 GesundheitJedes Jahr erkranken schweizweit rund 25 000 Menschen neu an hellem Hautkrebs. Besonders gefährdet sind Menschen, die aus beruflichen Gründen überdurchschnittlich oft starker UV-Strahlung ausgesetzt sind. Die Suva gibt Tipps, wie man sich am besten gegen die UV-Strahlung schützen ...
Jedes Jahr erkranken schweizweit rund 25 000 Menschen neu an hellem Hautkrebs. Besonders gefährdet sind Menschen, die aus beruflichen Gründen überdurchschnittlich oft starker UV-Strahlung ausgesetzt sind. Die Suva gibt Tipps, wie man sich am besten gegen die UV-Strahlung schützen kann.
In den Sommerferien am Meer oder daheim in der Badi achten die meisten auf einen angemessenen Sonnenschutz. Zumindest beim Strandbesuch ist die Sonnencreme meist mit dabei.
Menschen, die während der Sommermonate fast durchgehend draussen arbeiten, gehen dagegen meist sorgloser mit dem Sonnenlicht um. Und unterschätzen dabei das Risiko: Wer im Freien arbeitet, kann mehr als doppelt so viel UV-Strahlung ausgesetzt sein wie während der Freizeit und in den Ferien zusammen. Besonders gefährdet sind die sogenannten Sonnenterrassen am Kopf. An Stirn, Ohren, Nase, Lippen, Hals und Nacken tritt heller Hautkrebs am häufigsten auf. Vor allem in den Sommermonaten Juni und Juli, wenn die UV-Strahlung besonders stark ist, reicht die Sonnencreme allein nicht aus, um sich zu schützen und Hautkrebs vorzubeugen.
Der Oben-ohne-Mythos
Ein guter Schutz vor UV-Strahlung am Arbeitsplatz fängt bei der Kleidung an. Dem weit verbreiteten Mythos, der besagt, dass man an Sommertagen weniger heiss hat, je weniger Kleidung man trägt, widerspricht der Experte: «Kleidung schützt beim Arbeiten nicht nur vor UV-Strahlung, sondern auch vor Hitze. Dies machen sich beispielsweise Menschen aus sonnenreichen Erdteilen zunutze, indem sie sämtliche Hautstellen bedeckende Kleidung tragen», erklärt Roland Krischek, Sicherheitsingenieur und Fachexperte UV-Schutz der Suva.
Optimal ist, wenn man den Arbeitsplatz draussen beschatten kann. Allerdings ist dies in vielen Fällen nicht mit gerechtfertigtem Aufwand umzusetzen. In diesen Fällen sollen für einen optimalen Schutz neben angepasster Kleidung auch Sonnencreme und eine Kopfbedeckung mit Stirnblende und Nackenschutz eingesetzt werden.
Wer selbstständig arbeitet und beispielsweise einen Landwirtschaftsbetrieb führt, ist selbst dafür verantwortlich, entsprechende Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Bei Angestellten ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter vor Unfällen und Berufskrankheiten am Arbeitsplatz zu schützen. Daher muss er dies auch im Falle des UV-Schutzes tun, also seine Arbeitnehmenden entsprechend ausrüsten und sich dafür einsetzen, dass der Schutz auch angewendet wird.
Wie bei allen Sicherheitsthemen ist man gemeinsam jedoch stärker, wenn es um die Verhinderung von Unfällen und Berufskrankheiten geht. Deshalb ist es wichtig, dass Arbeitnehmende den Sinn hinter den Massnahmen erkennen Indem sie für die Gefahren sensibilisiert werden, schützen sie sich schliesslich aus eigenem Interesse vor der UV-Strahlung. In diesem Zusammenhang nehmen die Branchenverbände eine wichtige Rolle ein, indem auch sie ihre Verantwortung wahrnehmen und Mitglieder sensibilisieren, etwa bei Vor-Ort-Besuchen am Arbeitsplatz.
UV-Tour auf Baustellen
Vor Ort geht auch die Suva. Sie besucht in den Sommermonaten verschiedene Baustellen der Schweiz und macht mit einer UV-Kamera auf anschauliche Weise auf die Gefahren aufmerksam. Dank eines speziellen UV-Filters kann mit der Kamera aufgezeigt werden, wo bereits Hautreaktionen entstanden sind und wie wirkungsvoll ein optimaler UV-Schutz sein kann.
Diese Sensibilisierung ist bei Lernenden wichtig, weil die Haut von Jugendlichen besonders empfindlich ist und die über längere Zeit anhaltende Belastung durch UV-Strahlung zu Hautkrebs führen kann.
PRESSEDIENST SUVA / REDAKTION
Weitere Informationen zum adäquaten Sonnenschutz finden Sie in unserer Web-Link-Übersicht unter www.frutiglaender.ch/web-links.html