Es ist immer noch möglich, diesen Entscheid zu überdenken
Die Bauverwaltung nennt ihre Submission zum Wengmattiprojekt «Abgabe im Baurecht». Ob sich dabei aufgrund dieser einfachen Mitteilung im «Frutiger Anzeiger» auch viele Interessenten bewerben werden, bleibt ...
Es ist immer noch möglich, diesen Entscheid zu überdenken
Die Bauverwaltung nennt ihre Submission zum Wengmattiprojekt «Abgabe im Baurecht». Ob sich dabei aufgrund dieser einfachen Mitteilung im «Frutiger Anzeiger» auch viele Interessenten bewerben werden, bleibt abzuwarten. Das Ganze ist wohl eher eine interne Angelegenheit. Bekanntlich ist der Betreiber des jetzigen Lagerplatzes im Gemeindewald seit Jahren bekannt, es wird wohl auch der einzige ernsthafte Interessent sein, dem man zudem gleich noch eine Baubewilligung für einen Lagerschopf verschafft hat – der ja nicht zwingend im Wald erstellt werden müsste. Aber damit lässt sich eine Bauparzelle in der Gewerbezone einsparen, wo eigentlich Gewerbebauten hingehören.
In der Gemeinde Frutigen wird nicht so viel Holz genutzt, dass von einem regionalen Bedürfnis einer solchen Anlage gesprochen werden kann. Es ist lediglich dasjenige des Fernheizungsbetreibers. In der Ausschreibung steht nicht, nach welchen Kriterien der Zuschlag erfolgen wird. Ob über dieses Submissionsverfahren öffentlich informiert wird, ist nicht bekannt. Bisher wurde bei diesem Projekt grundsätzlich nicht informiert. Wenn das Verfahren unter den gleichen Voraussetzungen durchgespielt wird, stehen die Gewinner der Ausschreibung wohl schon jetzt fest. Und wie hoch der Baurechtszins ausfallen wird, dürfte eigentlich auch veröffentlicht werden, denn schliesslich ist der Boden nach wie vor Gemeindeeigentum.
Sollte der Betrieb des Holzlagers in späteren Jahren aus irgendeinem Grund nicht mehr aktuell sein, so müsste auch klar feststehen, dass das Terrain wieder in Wald zurückgeführt werden muss. Eine Umnutzung für allgemeine Gewerbebetriebe ist nach den Auflagen des Waldgesetzes nicht möglich. Heute, im Zeitalter der Klimaveränderung, in dem auf die Bedeutung des Waldes als CO2-Speicher unmissverständlich hingewiesen wird, soll in Frutigen Waldareal ohne jegliche Ersatzaufforstung für Gewerbezwecke umgenutzt werden. Aber es ist immer noch möglich, diesen Entscheid zu überdenken.
ULRICH VOGT, FRUTIGEN