Wie jede Gemeinde muss auch Kandersteg ihre Ortsplanung an neue rechtliche Vorgaben anpassen. So schreibt etwa das Gewässerschutzgesetz vor, dass entlang von Seen, Bächen und Flüssen sogenannte Gewässerräume auszuscheiden sind – also Korridore, die den Gewässern und den dazugehörigen ...
Wie jede Gemeinde muss auch Kandersteg ihre Ortsplanung an neue rechtliche Vorgaben anpassen. So schreibt etwa das Gewässerschutzgesetz vor, dass entlang von Seen, Bächen und Flüssen sogenannte Gewässerräume auszuscheiden sind – also Korridore, die den Gewässern und den dazugehörigen Tier- und Pflanzenarten vorbehalten sind. Zum Schutz der Gewässer ist innerhalb dieser Korridore etwa intensive Landwirtschaft untersagt, sprich: der Einsatz von Düngern oder Pflanzenschutzmitteln.
Mehrmals war die Teilrevision der Kandersteger Ortsplanung bereits öffentlich aufgelegen, bevor sie in diesem Juni vor die Gemeindeversammlung gelangte. Dort führte besonders das Thema Gewässerräume zu emotionalen Diskussionen. Schliesslich wurde das Geschäft dennoch angenommen – allerdings mit der Änderung, dass im Wald generell keine Gewässerräume auszuscheiden sind.
Bis vor wenigen Tagen lag die Revision erneut auf. Wie Gemeindeschreiberin Anita Allenbach auf Anfrage mitteilt, sind bis zum Ablauf der Frist keine Einsprachen eingegangen. Nun würden die Unterlagen beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung eingereicht.
BIANCA HÜSING