Kurzer Prozess
24.12.2021 GesellschaftJUSTIZ Am Dienstag verurteilte das Regionalgericht Oberland einen im Frutigland wohnhaften ausländischen Staatsangehörigen wegen Pornografie. Der Entscheid war rasch gefällt. Die Strafe allerdings hält sich in Grenzen – im wahrsten Sinne.
JULIAN ZAHND
Wenn beim ...
JUSTIZ Am Dienstag verurteilte das Regionalgericht Oberland einen im Frutigland wohnhaften ausländischen Staatsangehörigen wegen Pornografie. Der Entscheid war rasch gefällt. Die Strafe allerdings hält sich in Grenzen – im wahrsten Sinne.
JULIAN ZAHND
Wenn beim Bundesamt für Polizei (fedpol) eine sogenannte «KOBIK-Meldung» eingeht, dann sehen die Beamten meist nur die Spitze eines Eisbergs. So war es auch beim Frutigländer Fall, der am Dienstagmorgen in Thun verhandelt wurde.
Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) von Bund und Kantonen wurde im Jahr 2003 gegründet und spürt im Internet illegale Inhalte auf. Dazu gehört beispielesweise auch Kinderpornografie.
Insgesamt vier solcher KOBIK-Meldungen führten Anfang 2020 zu einer Adresse im Frutigland. Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte die Polizei verschiedene Datenträger und entdeckte darauf insgesamt rund 1500 pornografische Erzeugnisse, an denen Kinder oder kindlich aussehende Personen beteiligt waren. Ein europäischer Staatsangehöriger hatte das Material auf einer Internet-Tauschbörse erworben. Dabei hatte er sowohl Daten runter-, wie auch raufgeladen. Angeklagt wurde er letztlich wegen Konsums und Weiterverbreitung von pornografischem Material.
Beschränkter Spielraum
Der Täter war von Beginn weg geständig, der Tatbestand somit klar. Dies war mit ein Grund, weshalb das Gericht sein Dispensgesuch bewilligt hatte. Der Mann befindet sich nämlich mittlerweile in Südamerika und wurde am Dienstag durch seinen Privatanwalt vertreten. Die Einvernahme entfiel damit, und auch der Verteidiger fasste sich bei seinen Ausführungen kurz. In den meisten Punkten deckten sich seine Anträge mit jenen der Staatsanwaltschaft, die der Verhandlung ebenfalls fern blieb: Der Angeklagte sei wegen Pornografie zu verurteilen. Die Strafe solle einen Landesverweis von fünf Jahren und ein lebenslanges Verbot von Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen beinhalten.
Einzig bei der Höhe der Geldstrafe und der Verbindungsbusse unterschieden sich die Anträge. Während die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 17 400 Franken und eine Busse von 4200 forderte, betonte der Verteidiger die bescheidenen finanziellen Möglichkeiten seines Klienten und schlug vor, den Betrag zu Vierteln.
Das Gericht folgte schliesslich dem Antrag der Verteidigung und verhängte neben dem Landesverweis und dem Tätigkeitsverbot eine bedingte Geldstrafe von 4350 Franken und eine Verbindungsbusse in der Höhe von 1050 Franken. Zudem muss der Täter die Verfahrenskosten von gut 3000 Franken bezahlen. Sofern er auf ein schriftliches Urteil verzichtet, reduzieren sich diese um 600 Franken.
Beschränkte Wirkung
Was dieses Urteil konkret bewirken wird, lässt sich nur schwer abschätzen. Da der Verurteilte dem Prozess nicht beiwohnte, wurde nicht ersichtlich, ob er seine Taten bereute. Einen etwas faden Nachgeschmack hinterliess überdies die Tatsache, dass das verhängte Tätigkeitsverbot faktisch nicht greift, weil es nur innerhalb der Schweiz gilt, der Verurteilte das Land aber längst verlassen hat. Theoretisch kann er also an seinem neuen Wohnort weiterhin regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen pflegen.
Auch der Justiz sind manchmal klare Grenzen gesetzt.