GEMEINDERAT Frutigen
18.01.2022 Frutigen43 Mitglieder in 10 Gemeinde- und 4 regionale Kommissionen gewählt
An seiner ersten Sitzung der Legislatur 2022–2025 wählte der Gemeinderat insgesamt 43 Personen in 10 Gemeindeund 4 regionale Kommissionen. Gemeinderatspräsident Hans Schmid begrüsste den nach den ...
43 Mitglieder in 10 Gemeinde- und 4 regionale Kommissionen gewählt
An seiner ersten Sitzung der Legislatur 2022–2025 wählte der Gemeinderat insgesamt 43 Personen in 10 Gemeindeund 4 regionale Kommissionen. Gemeinderatspräsident Hans Schmid begrüsste den nach den Wahlen vom 7. November 2021 erstmals tagenden «neuen Gemeinderat» im Foyer der Sporthalle Widi, Frutigen. Er hiess alle Neu- und Wiedergewählten willkommen, präsentierte seine Vorstellungen und Erwartungen an eine Kollegialbehörde und wünschte den Räten in ihren Funktionen alles Gute und stets ein «gutes Gspüri» im Dienste der Bevölkerung.
Die Amtsdauer der Kommissionsmitglieder ist in der Gemeinde Frutigen auf 2×4 Jahre beschränkt. Gemäss Art. 51 der Gemeindeordnung berücksichtigt der Gemeinderat den Wähleranteil der Parteien anlässlich der vorangegangenen Gemeinderatswahlen. Deshalb wurden die Parteipräsidien vom Gemeinderatsbüro vorgängig zu einer Koordinationssitzung eingeladen, um gemeinsam die insgesamt 43 Kommissionssitze wie folgt aufzuteilen: EDU 8 Sitze, EVP 5 Sitze, Liberales Frutigen 12 Sitze, SP 4 Sitze und SVP 14 Sitze. Nach Prüfung der Wählbarkeit konnten alle vorgeschlagenen Personen für die Legislatur 2022–2025 gewählt werden. Ende Januar 2022 findet für sie ein Ausbildungshalbtag statt.
Ferner hat der Gemeinderat
• im Zusammenhang mit dem Anbau und der Teilsanierung der Schulanlage Widi beschlossen, von der Unterzeichnung eines Unterschutzstellungsvertrages mit der kantonalen Denkmalpflege abzusehen und damit auch auf einen Beitrag von 42 500 Franken zu verzichten. Die Vertragsbedingungen wären nach Ansicht des Rates bei künftigen Baumassnahmen zu einschneidend gewesen. Zudem wäre das Objekt unter Anmerkung im Grundbuch ins Verzeichnis der unter Schutz gestellten Denkmäler aufgenommen worden;
• im Rahmen seiner gesetzlichen Wasserbaupflicht für die Kiesbewirtschaftung im Grassi einem Vertragsabschluss mit der Firma Marti AG für vorerst ein Jahr (2022) zugestimmt. Während dieser Zeit soll die Bauverwaltung eine Ausschreibung für alle interessierten Firmen vornehmen;
• im Zuge der Überbauung Vordorfgasse einen Dienstbarkeitsvertrag genehmigt, der das Fusswegrecht Adelbodenstrasse–Wattenwilsgässli zugunsten der Einwohnergemeinde Frutigen sicherstellt;
• von den im Zusammenhang mit dem Finanzplan 2021 bis 2026 ans Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern gemeldeten Früherkennungs-Indikatoren Kenntnis genommen und
• sich bezüglich Corona-Tests in den Schulen für die Weiterführung der Variante «kantonales Ausbruchstesten» ausgesprochen.
PETER GROSSEN, GEMEINDESCHREIBER