In manchen Situationen gilt weiterhin die Maskenpflicht
18.02.2022 CoronavirusPANDEMIEBEKÄMPFUNG Nachdem der Bundesrat am vergangenen Mittwoch die Aufhebung der meisten Corona-Massnahmen verkündet hat, ist der Kanton Bern nachgezogen und hat seinerseits Lockerungsmassnahmen beschlossen – mit leichten Abweichungen zu den Vorgaben des Bundes.
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PANDEMIEBEKÄMPFUNG Nachdem der Bundesrat am vergangenen Mittwoch die Aufhebung der meisten Corona-Massnahmen verkündet hat, ist der Kanton Bern nachgezogen und hat seinerseits Lockerungsmassnahmen beschlossen – mit leichten Abweichungen zu den Vorgaben des Bundes.
Im Kanton Bern gelten seit Mittwoch folgende Regeln:
• Die Test- und Zertifikatspflicht für das Gesundheitspersonal sowie für Besucherinnen und Besucher von Spitälern sowie Pflege-, Behinderten-, Kinder- und Jugendheimen wird aufgehoben. Aus der Pflicht wird eine Möglichkeit. Institutionen, die weiterhin an der Test- und Zertifikatspflicht festhalten, müssen es den Mitarbeitenden ohne gültiges Zertifikat ermöglichen, sich regelmässig testen zu lassen.
• Der Bundesrat hält an der Maskentragpflicht in Gesundheitseinrichtungen fest. Im Kanton gilt diese zusätzlich für in der ambulanten Pflege tätige Personen, namentlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Spitex-Organisationen während der Ausübung ihrer Tätigkeit – insbesondere dann, wenn sie bei einer Patientin oder einem Patienten zu Hause sind.
• Die Maskentragpflicht an allen Schulen wird aufgehoben. Besonders gefährdete Personen sollten sich weiterhin aktiv schützen (zum Beispiel durch das Maskentragen).
• Die Zertifikatspflicht bei Besuchen im Justizvollzug wird aufgehoben. Die Maskentragpflicht in den Einrichtungen des Justizvollzugs bleibt vorläufig bestehen.
Aufgrund der breiten Lockerungsschritte könne sich die Bevölkerung fast uneingeschränkt bewegen, so der Berner Regierungsrat. Es sei deshalb mit deutlich mehr direkten Kontakten zu rechnen. Dadurch erhöhe sich das Ansteckungsrisiko durch das Coronavirus. «Die Gesundheitsdirektion bittet die Bevölkerung, sich weiterhin vorsichtig zu verhalten und sich bei Krankheitssymptomen rasch testen zu lassen. Die Isolationsvorschriften sind einzuhalten; das Contact Tracing ist weiterhin aktiv», heisst es in einer entsprechenden Medienmitteilung. Alle Testmöglichkeiten im Kanton werden laufend aktualisiert unter www.be.ch/wo-testen-bern.
Auch wenn die allgemeine Maskentragpflicht aufgehoben wurde, sei es empfehlenswert, bei grösseren Menschenansammlungen und in Innenräumen weiterhin freiwillig eine Schutzmaske zu tragen, so die Empfehlung des Kantons. Das Coronavirus wird über Tröpfchen und Aerosole übertragen, daher könne eine Maske gut vor Übertragungen schützen.
Schutzmassnahmen in den Bergbahnen
Auch der Verband Seilbahnen Schweiz (SBS) hat sich nach den Entscheiden des Bundesrats zu Wort gemeldet. Dass sich die epidemiologische Lage zu den Sportferien entspannt habe, sei ein glücklicher Zufall. «Mit der Aufhebung der Kapazitätsbeschränkungen in grossen Gondeln und der Auflösung der Abstandsbeschränkung gleicht die Bergbahnbranche die Massnahmen an diejenigen des öffentlichen Verkehrs an», so SBS-Direktor Berno Stoffel. Die Maskenpflicht in geschlossenen Kabinen bleibe bestehen. In Absprache mit dem Bund und den Kantonen und nach Rücksprache mit Mitgliedern des Verbandes präsentiere Seilbahnen Schweiz damit eine gesamtschweizerische Lösung für die ganze Branche.
PRESSEDIENST REGIERUNGSRAT KANTON BERN / SEILBAHNEN SCHWEIZ