Quarantäne und Homeoffice-Pflicht werden aufgehoben
02.02.2022 CoronavirusDer Bundesrat stellt eine positive Entwicklung in den Spitälern fest: Trotz rekordhoher Infektionszahlen ist eine Überlastung ausgeblieben und die Belegung der Intensivpflegestationen hat weiter abgenommen. Grund dafür dürfte die hohe Immunität der Bevölkerung durch die Impfung und frühere Erkrankungen sein. Zudem verursacht Omikron weniger häufig schwere Verläufe als frühere Virusvarianten. Die Anzeichen verdichten sich, dass die akute Krise bald zu Ende ist und die endemische Phase beginnen könnte.
Der Bundesrat sieht den Moment gekommen, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wieder zu lockern. Er hat entschieden, die Homeoffice-Pflicht und die Quarantäne sofort aufzuheben und die Konsultation zu weitreichenden Lockerungsschritten zu starten. Gleichwohl ist weiterhin Vorsicht geboten.
Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und der Kontaktquarantäne
Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin. Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben. Der Bundesrat hat sie am 12. Januar 2022 bereits verkürzt und auf Personen im gleichen Haushalt beschränkt. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen hat die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.
Die Isolation von Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gilt hingegen weiterhin. Damit kann verhindert werden, dass stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.
Die beiden Massnahmen waren bereits Gegenstand einer früheren Konsultation. Sie treten am Donnerstag, 3. Februar 2022, in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden sämtliche von den Kantonen angeordneten Quarantänen am 3. Februar 2022 aufgehoben. Es bedarf keiner expliziten Aufhebung der Quarantäne durch den Kanton.
Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt
Bis am 9. Februar dauert die Konsultation bei den Kantonen, den Sozialpartnern, den Parlamentskommissionen und den betroffenen Verbänden zur Aufhebung der weiteren Massnahmen. Dabei stellt der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion (Variante 1: Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt, Variante 2: Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten), abhängig davon, wann die derzeitige Ansteckungswelle ihren Zenit überschritten hat. Der Bundesrat entscheidet an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022.
Die Details dazu gibt es hier