Das Härtefallprogramm 2022 richtet sich an Unternehmen, die von Dezember 2021 bis März 2022 ungedeckte Kosten nachweisen können. Gesuche können erst ab dem 1. April eingereicht werden. Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion hat wie schon 2021 eine Beratungshotline eingerichtet (Tel. ...
Das Härtefallprogramm 2022 richtet sich an Unternehmen, die von Dezember 2021 bis März 2022 ungedeckte Kosten nachweisen können. Gesuche können erst ab dem 1. April eingereicht werden. Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion hat wie schon 2021 eine Beratungshotline eingerichtet (Tel. 031 636 96 00).
PRESSEDIENST WIRTSCHAFTS-, ENERGIE- UND UMWELTDIREKTION
Alle notwendigen Informationen und Unterlagen finden Sie unter www.be.ch/covid-support