KANTON Der Bundesrat hat aufgrund des Verlaufs der Corona-Krise die Rückkehr zur normalen Lage beschlossen. Damit ist der Kanton ab Anfang April wieder alleine dafür zuständig, allenfalls noch notwendige Massnahmen zu erlassen. Der Regierungsrat des Kantons Bern äussert sich ...
KANTON Der Bundesrat hat aufgrund des Verlaufs der Corona-Krise die Rückkehr zur normalen Lage beschlossen. Damit ist der Kanton ab Anfang April wieder alleine dafür zuständig, allenfalls noch notwendige Massnahmen zu erlassen. Der Regierungsrat des Kantons Bern äussert sich dazu wie folgt: «Derzeit sind die Fallzahlen nach wie vor sehr hoch und der Pandemieverlauf aufgrund der neuen Lockerungen unsicher. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, einzelne Massnahmen auf kantonaler Ebene weiterzuführen.»
So gilt die Maskentragpflicht in den Spitälern sowie in den Alters- und Pflegeheimen bis Ende April 2022. Dieselbe Frist gilt für die ambulante Pflege (Spitex-Organisationen). Für Arztpraxen wird eine Maskenpflicht empfohlen. Im Justizvollzug werden die wenigen noch bestehenden Massnahmen ebenfalls bis Ende April 2022 verlängert. Die Änderungen treten am 1. April 2022 in Kraft.
PRESSEDIENST REGIERUNGSRAT DES KANTONS BERN / REDAKTION