GEMEINDERAT Frutigen
13.02.2024 FrutigenNachkredit für Ortsdurchfahrt kommt an die Urne
Wie bereits im Dezember 2023 angekündigt, muss nebst dem Kanton Bern (als Bauherr) auch die Gemeinde Frutigen im Zusammenhang mit dem Projekt «Ortsdurchfahrt» mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Der ...
Nachkredit für Ortsdurchfahrt kommt an die Urne
Wie bereits im Dezember 2023 angekündigt, muss nebst dem Kanton Bern (als Bauherr) auch die Gemeinde Frutigen im Zusammenhang mit dem Projekt «Ortsdurchfahrt» mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Der am 17. November 2019 von den Frutiger Stimmberechtigten bewilligte Kredit von 1,74 Millionen Franken reicht nicht aus bzw. wird in Kürze aufgebraucht sein. So kamen während der Bauphase mehrere Überraschungen zutage wie z. B. weitere sanierungsbedürftige Abwasserleitungen, die in keinem Planwerk ersichtlich waren, oder Positionen, die von der Projektseite bei der Ausschreibung vergessen gingen. Die grössten Posten für den erforderlichen Nachkredit sind gemäss UeO die Positionen Bäume und Baumgruben mit 180 000 Franken, Kanalisationsleitungen im Umfang von 210 000 Franken, nicht ausgeschriebene Arbeiten von 100 000 Franken sowie der Gemeindeanteil für zusätzliche Verkehrsdienste von 100 000 Franken.
Der Gemeinderat stimmte dem beantragten Nachkredit von 600 000 Franken zu und empfiehlt der Urnengemeinde, diesen am 21. April 2024 ebenfalls gutzuheissen. Im Fall einer Ablehnung des Nachkredites müsste in der zweiten Etappe auf diverse Arbeiten verzichtet werden, wodurch das Gesamtwerk als unvollendet in Erscheinung treten würde (der «Frutigländer» berichtete). Allenfalls müsste zudem die Strasse innert kürzester Zeit wieder aufgebrochen werden, um sanierungsbedürftige Abwasserleitungen zu ersetzen, und gewisse Randabschlüsse könnten nicht fertiggestellt werden.
Unterstützung für Kander Kultur
Der Verein Kander Kultur setzt sich seit vielen Jahren für die kulturelle Vielfalt im Kandertal ein. In dieser Zeit wurden zahlreiche Konzerte, Lesungen, Vorträge, Spielabende, Partys und weitere Anlässe ohne Unterstützung von öffentlichen Geldern realisiert. Nun steht der Verein vor der Herausforderung, die Zukunft zusammen mit anderen Kulturorganisationen aus der Region zu gestalten. Es geht darum, die angestrebte Zusammenarbeit im Sinne der Machbarkeit zu prüfen und zu schärfen. Konkret: Förderung des Kulturschaffens in der Region, Abklärung der möglichen Zusammenarbeit unter den Kulturorganisationen mit erweitertem Perimeter, Konkretisierung eines gemeinsamen Marketings und Bookings sowie Erarbeitung eines gemeinsamen Supporterund Donatorenkonzepts. Der Gemeinderat unterstützt den Antrag der Geschäftsleitung der Planungsregion Kandertal und stimmt einem einmaligen Anteil an die Projektfinanzierung von 6931 Franken (d.h. ein Franken pro EinwohnerIn) zu. Zudem soll der Projektantrag beim kantonalen Amt für Wirtschaft zur Erschliessung weiterer Mittel eingereicht werden.
Über 60 Jahresziele 2024 beschlossen
Jeweils zu Beginn eines neuen Jahres berät und beschliesst der Gemeinderat als strategische Führungsbehörde seine Zielsetzungen. Diese basieren auf einem Zukunftsbild 2038, einem Leitbild sowie den Legislaturzielen 2022 – 2025. Daraus abgeleitet werden jeweils die Jahresziele, die – verpackt in einen Massnahmenplan – quartalsweise überprüft werden. Für das Jahr 2024 wurden gut 60 Ziele beschlossen und die Ressorts mit der zeitnahen Umsetzung beauftragt.
Im Weiteren hat der Gemeinderat
• im Rahmen der Mitarbeitergespräche vom November 2023 sowie gestützt auf die «Leitlinien zu den Rollen und zur Zusammenarbeit von Behörden und Verwaltung» seitens des Verwaltungspersonals einige Optimierungsvorschläge erhalten;
• vom Abschlussbericht der periodischen Schutzraumkontrolle (PSK) Kenntnis erhalten. Frutigen verfügt über eine Deckung von 102 Prozent, was bedeutet, dass aktuell für jede Einwohnerin und jeden Einwohner im Ereignisfall ein Schutzplatz zur Verfügung steht;
• im Zusammenhang mit der bevorstehenden Sanierung des Mauerwerks an der Tellenburg einen baldmöglichen Start der Planungs- und Bauarbeiten gutgeheissen. Dies, obwohl die in Aussicht gestellten Subventionen erst später definitiv bestätigt werden können;
• betreffend ZPP Nr. 4 «Sport- und Freizeitanlagen Frutigen» eine weitere Änderung im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet;
• hinsichtlich der ZöN R «Vorderhasli» (Parzellen Nrn. 20 und 4912) beschlossen, beim Kanton zu beantragen, die Variante «W2H» nochmals zu prüfen;
• die Auswertung der getätigten Investitionen des Jahres 2023 zur Kenntnis genommen. Bis am 31. Dezember 2023 wurden Nettoinvestitionen von insgesamt 2 475 739.96 Franken verbucht;
• das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2023 genehmigt;
• den Stimmausschuss für die eidgenössische und kantonale Abstimmung vom 3. März 2024 gewählt;
• den Vorschlag eines Bürgers an der letzten Gemeindeversammlung, auf den Beschluss zurückzukommen, die Altersehrungen ab dem Jahr 2024 nicht mehr persönlich zu machen, abgelehnt sowie
• für das Oberländische Trychler-Treffen vom 4. / 5. Oktober 2025 einen einmaligen Beitrag von 2000 Franken bewilligt.
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