Ernst Wandfluh reichte als Präsident des Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verbands eine Motion ein, welche den Bundesrat beauftragt,das Jagdgesetz so zu ändern, dass zum Abschuss bewilligte Wölfe auch in Jagdbanngebieten abgeschossen werden dürfen, wenn es für den ...
Ernst Wandfluh reichte als Präsident des Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verbands eine Motion ein, welche den Bundesrat beauftragt,das Jagdgesetz so zu ändern, dass zum Abschuss bewilligte Wölfe auch in Jagdbanngebieten abgeschossen werden dürfen, wenn es für den Schutz der Lebensräume, die Erhaltung der Artenvielfalt, zur Hege oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden notwendig sei.
Der Abschuss von Wölfen, die Schäden verursachen und damit die Bedingungen für eine Abschussbewilligung erfüllen, sei auch in Jagdbanngebieten umzusetzen, so Wandfluh. Ebenso müsse die Regulierung gemäss Art.7 in den Jagdbanngebieten möglich sein.
In den betroffenen Gebieten, in denen sich die Sömmerung von Nutztieren mit den Jagdbanngebieten überschneide, verhindere die aktuelle Gesetzgebung den Abschuss von geschützten Tieren wie Wölfen,während der Abschuss von ungeschützten Tieren wie Hirschen erlaubt werden könne. Die Grösse der Jagdbanngebiete mache eine Regulierung des Wolfes unmöglich, selbst wenndie Bedingungen für eine Regulierungerfüllt seien.
RED