Der Regierungsrat hat eine Änderung der kantonalen Energieverordnung genehmigt.
Mit der Änderung legt er die Ausführungsbestimmungen für die Umsetzung des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Berner Solar-Initiative» fest, die in der ...
Der Regierungsrat hat eine Änderung der kantonalen Energieverordnung genehmigt.
Mit der Änderung legt er die Ausführungsbestimmungen für die Umsetzung des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Berner Solar-Initiative» fest, die in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2025 angenommen wurde.
Der Gegenvorschlag des Grossen Rates verankert im kantonalen Energiegesetz neue Pflichten zur Nutzung der Solarenergie bei bestimmten Neubauten und Parkplätzen sowie eine Meldepflicht bei umfassenden Dachflächenerneuerungen bestehender Gebäude. Das geänderte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
RED