In den sogenannten Zweitwohnungsgemeinden bestehen für den Wohnungsbau diverse Beschränkungen. Diese will der Nationalrat nun lockern.
Wohngebäude, die vor dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative im März 2012 gebaut wurden, sollen bei Abbruch und ...
In den sogenannten Zweitwohnungsgemeinden bestehen für den Wohnungsbau diverse Beschränkungen. Diese will der Nationalrat nun lockern.
Wohngebäude, die vor dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative im März 2012 gebaut wurden, sollen bei Abbruch und Wiederaufbau erweitert werden dürfen. Solche Erweiterungen sind nach heutiger Rechtslage nur bei Sanierungen möglich, nicht jedoch nach Abriss. Mit 105 zu 80 Stimmen bei acht Enthaltungen – und gegen den Willen von SP, GLP und Grünen – stimmte der Nationalrat einer entsprechenden Vorlage der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie zu.
Die Gegner der Vorlage, zu denen auch der Bundesrat gehörte, warnten vor weiterem Landverschleiss und negativen Folgen für die einheimische Bergbevölkerung – ein erleichterter Umbau der altrechtlichen Wohnungen werde den Druck auf die knappen Erstwohnungen erhöhen. Umweltminister Albert Rösti führte verfassungsrechtliche Bedenken an und verwies auf die Zweitwohnungsinitiative.
Altrechtliche Wohnungen als Zweitwohnungen zu verkaufen oder zu vermieten, sei äusserst lukrativ, sagte Martina Munz (SP / SH). Sie beantragte deshalb, dass die Hälfte aller Wohnungen in einem neu errichteten und erweiterten Gebäude Erstwohnungen sein müssen. Diesen Antrag unterstützte der Rat mit 87 zu 78 Stimmen hauptsächlich von SP und SVP. Von den 28 Enthaltungen kamen die meisten aus der Grünen-Fraktion. Den Anstoss zur Vorlage gegeben hatte Nationalrat Martin Candinas (Mitte / GR). Sie geht nun in den Ständerat.
PRESSEDIENST PARLAMENT / REDAKTION