Kurzmeldungen
Der Regierungsrat hat die Sozialhilfeverordnung angepasst, um die Einführung eines neuen, kantonsweit einheitlichen Fallführungssystems zu regeln.
Heute arbeiten Sozialdienste, KESB-Stellen und Partner der ...
Kurzmeldungen
Der Regierungsrat hat die Sozialhilfeverordnung angepasst, um die Einführung eines neuen, kantonsweit einheitlichen Fallführungssystems zu regeln.
Heute arbeiten Sozialdienste, KESB-Stellen und Partner der Arbeitsintegration mit mehreren, teils veralteten Lösungen. Der Grosse Rat hatte im November 2023 einen Kredit von 52 Millionen Franken für die Beschaffung, Umsetzung und Einführung des Systems bewilligt.
Mit der Digitalisierung sollen die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessert und administrative Abläufe automatisiert werden. Die Einführungsphase startet am 1. Januar 2026 und endet, sobald mindestens 15 Sozialdienste das System während mindestens drei Jahren produktiv nutzen. Sozialdienste, die zwischen 2019 und 2023 nachweislich mehr als eine Million Franken in eine eigene Lösung investiert haben, können eine Übergangsfrist von zwei Jahren beantragen. Zudem wurden die Verteilschlüssel für Betrieb und Weiterentwicklungen des Systems festgelegt.
RED