Anpassungen bei der Raumplanung
17.10.2025 PolitikKantone, in denen die Zahl der Gebäude ausserhalb der Bauzonen oder die versiegelte Fläche stärker ansteigt, müssen die zusätzlichen Bauten und Versiegelungen kompensieren. Sie müssen ausserhalb der Bauzonen Gebäude abreissen oder Flächen entsiegeln. Das Gesetz sieht eine Abbruchprämie vor. Der Bundesrat hat am Mittwoch die revidierte Raumplanungsverordnung verabschiedet. Als weitere Neuerung wird der Gebietsansatz eingeführt. Mit diesem freiwilligen Planungsinstrument ermöglicht der Bund den Kantonen, regionalen Besonderheiten besser Rechnung zu tragen. In speziellen Fällen können Kantone künftig von den bundesrechtlichen Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen abweichen und spezifische Mehrnutzungen zulassen.
RED