Baupolizei: Statthalterin gewährt erneute Nachfrist
07.10.2025 FrutigenDie Statthalterin gewährt der Gemeinde in 23 Fällen eine zweite Nachfrist, um ihre offenen Baupolizeifälle im Zusammenhang mit illegalen Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone selbständig zu erledigen. Bei Nichteinhalten der Fristen droht ihr, vom Regierungsrat unter besondere Verwaltung gestellt zu werden – auf Kosten der Gemeinde.
Im August 2025 hat die Gemeinde Frutigen die Regierungsstatthalterin informiert, dass sie die meisten offenen Baupolizeifälle im Zusammenhang mit illegalen Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone nicht innert der angesetzten Nachfristen erledigen kann. Von den zwölf Fällen, die sie bis am 30. Juni 2025 hätte abschliessen und bei denen sie eine Rückmeldung hätte geben müssen, habe sie einen abgeschlossen. Gestützt auf die Besprechung legte die Statthalterin die Voraussetzungen fest, unter welchen sie einer zweiten Fristverlängerung zustimmen könnte. Dies teilte sie gestern Nachmittag mit. Mit ihrem Fristverlängerungsgesuch vom 30. September 2025 beantragt die Gemeinde je nach Verfahrensstand eine einjährige Nachfrist beziehungsweise den Verzicht auf eine Frist oder die Verlängerung bis zum Abschluss von offenen Plangenehmigungsverfahren.
Plan mit Terminen und Arbeitsschritten
Zusammen mit dem Gesuch reichte die Gemeinde den geforderten Pendenzenplan ein. Von den im April 2024 festgestellten 35 nicht erledigten Baupolizeifällen hat die Gemeinde bis am 30. September 2025 erst sechs Fälle nachweislich erledigt. Der überarbeitete Übersichtsplan wurde mit den Terminen ergänzt. Er zeigt laut Medienmitteilung auf, wann die Gemeinde welche Schritte in den pendenten Baupolizeifällen erledigen und bis wann sie die einzelnen Baupolizeiverfahren abschliessen wird.
Fristverlängerungen in 23 Fällen
Gestützt auf diesen überarbeiteten Plan und die Zusicherung der Gemeinde, ab November mehr Ressourcen für die Abarbeitung der Baupolizeifälle zur Verfügung zu stellen, gewährt die Statthalterin in den meisten Fällen zwar nicht die beantragte einjährige Nachfrist. Sie berücksichtigt jedoch die vorgesehenen Abarbeitungsfristen und gewährt ihr in 23 Fällen Fristverlängerungen bis zum 31. März 2026 beziehungsweise 30. Juni 2026 oder 30. September 2026. In sieben Fällen muss die Gemeinde Frutigen zudem der Regierungsstatthalterin bis am 20. Oktober 2025 Informationen nachreichen, damit diese über die Fristverlängerungen entscheiden kann.
Die Regierungsstatthalterin erwartet die Information der Gemeinde Frutigen über den Abschluss der Baupolizeifälle gesamthaft, jeweils am Ende der Frist. Sollte die Gemeinde trotz ihrer neusten Zusicherung wiederum die gewährten Nachfristen nicht einhalten, riskiere sie, vom Regierungsrat unter besondere Verwaltung gestellt zu werden – auf Kosten der Gemeinde, wie es abschliessend heisst.
RED