Beiträge für Fels, Wald und Informatik
12.11.2024 PolitikDie Finanzkommission des Gros sen Rates hat vier Kredite für die Wintersession 2024 vorberaten. Einer davon betrifft die Überwachung der instabilen Bergflanke am Spitzen Stein. Die Kommission empfiehlt alle Kredite zur Annahme.
Die Finanzkommission des Grossen ...
Die Finanzkommission des Gros sen Rates hat vier Kredite für die Wintersession 2024 vorberaten. Einer davon betrifft die Überwachung der instabilen Bergflanke am Spitzen Stein. Die Kommission empfiehlt alle Kredite zur Annahme.
Die Finanzkommission des Grossen Rates (FiKo) stimmt einem jährlichen Unterstützungsbeitrag von 759 000 Franken für das Gefahrenmanagement an der Bergflanke Spitzer Stein zu. Der entsprechende Rahmenkredit soll für die Jahre 2025 bis 2028 gelten und ist Voraussetzung für eine Beteiligung des Bundes. Beim Spitzen Stein über dem Oeschinensee in Kandersteg bewegen sich weiterhin grosse Felsmassen und drohen abzubrechen. Diese Abbrüche seien eine Gefahr für Menschen, Gebäude und Infrastruktur. Die Situation erfordere verschiedene Schutzmassnahmen und eine ständige Überwachung durch die Gemeinde Kandersteg. «Dadurch entstehen der Gemeinde hohe Kosten», argumentiert die FiKo.
Rahmenkredit Schutzwaldpflege 2025 bis 2028
Weiter spricht sich die FiKo einstimmig für einen Kreditantrag aus, der für Beiträge an die Schutzwaldpflege in den Jahren 2025 bis 2028 dienen soll. Der Kanton Bern beteiligt sich mit 12,9 Millionen Franken an der Schutzwaldpflege, der Bund voraussichtlich mit 33,1 Millionen Franken. Schutzwälder sind ein zentrales Element zum Schutz vor Naturgefahren. Sie schützen Gebäude, Verkehrswege und Anlagen vor Lawinen, Steinschlägen und Rutschungen. Damit der Wald seine Schutzfunktion dauerhaft erfüllen könne, brauche es in den meisten Fällen waldbauliche Massnahmen zur Pflege und Verjüngung, so die FiKo.
Weiter stimmt die FiKo einem Sammelbeschluss für die Jahre 2025 bis 2028 für die Ausrichtung von Revierbeiträgen an sechs Forstreviere zu. Der Gesamtbetrag pro Jahr beläuft sich auf 1,477 Millionen Franken. Mit den Revierverträgen wird die Erfüllung übertragbarer kantonaler Aufgaben mit geeigneten Revierträgerschaften vereinbart. Es handelt sich dabei um die Beratung der Waldbesitzerinnen, die Holzanzeichnung, die Holzschlagbewilligung und die Überwachung des Waldzustandes. Die Erfüllung der kantonalen Revieraufgaben durch die Revierträgerschaften wird durch die Waldabteilungen begleitet und kontrolliert.
Schliesslich befürwortet die Kommission einen Rahmenkredit von 120 Millionen Franken für die ICT-Grundversorgung. Die Ausgaben betreffen hauptsächlich die vom Amt für Informatik und Organisation (KAIO) erbrachten Leistungen der ICT-Grundversorgung sowie weitere Leistungen im Bereich der Konzernapplikationen und des öffentlichen Beschaffungswesens.
PRESSEDIENST FINANZKOMMISSION DES GROSSEN RATES /REDAKTION