Berggemeinden fordern Einführung der Objektsteuer
04.11.2025 PolitikTourismusgemeinden verlangen von den Kantonen, die neue Objektsteuer auf selbst genutzte Zweitliegenschaften rasch umzusetzen. Damit sollen die erwarteten Steuerausfälle durch die Abschaffung des Eigenmietwerts zumindest teilweise kompensiert werden.
Die Konferenz ...
Tourismusgemeinden verlangen von den Kantonen, die neue Objektsteuer auf selbst genutzte Zweitliegenschaften rasch umzusetzen. Damit sollen die erwarteten Steuerausfälle durch die Abschaffung des Eigenmietwerts zumindest teilweise kompensiert werden.
Die Konferenz der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten von Ferienorten im Berggebiet ruft die Kantone dazu auf, die mit der Volksabstimmung vom 28. September 2025 geschaffene Möglichkeit zur Einführung einer Objektsteuer konsequent zu nutzen.
Nur so könne verhindert werden, dass insbesondere Tourismusgemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil erhebliche finanzielle Einbussen erleiden.
Deutliches «Ja» an der Urne
Das Schweizer Stimmvolk hatte der Vorlage zur Einführung einer Objektsteuer auf selbst genutzten Zweitliegenschaften und zur gleichzeitigen Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung mit 57,7 Prozent Ja-Stimmen zugestimmt. Die Konferenz der Berggemeinden hatte sich im Vorfeld gegen die Vorlage ausgesprochen, akzeptiert nun jedoch das Abstimmungsresultat. Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts rechnen die Kantone und Gemeinden mit erheblichen Steuerausfällen. Im Kanton Graubünden wird der Verlust auf rund 30 Mio. Franken geschätzt, im Kanton Wallis auf etwa 22 Mio. Franken. Diese Einbussen gefährden in einzelnen Gemeinden die Finanzierung zentraler Aufgaben. Besonders betroffen sind Tourismusgemeinden, deren Einnahmen stark vom Immobiliensektor abhängen.
Einheitliche Umsetzung gefordert
Um die Verluste abzufedern, war die Abschaffung des Eigenmietwerts bewusst mit der Option einer Objektsteuer verknüpft worden. Aus Sicht der Berggemeinden ist es nun zwingend, diese Möglichkeit auch tatsächlich zu nutzen.
Die Konferenz hat die Kantone schriftlich dazu aufgefordert, entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Sie empfiehlt, die Gemeinden in die Ausarbeitung der kantonalen Gesetze einzubeziehen und sich über die Höhe und Ausgestaltung der Steuer untereinander abzustimmen.
Ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen müsse vermieden werden – sonst drohe ein «Steuertourismus», bei dem Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Zweitwohnsitze in Kantone mit tieferer Besteuerung verlagern könnten. Eine ungleiche Behandlung von Zweitwohnungsbesitzenden würde zudem neue Spannungen zwischen den Kantonen schaffen.
Keine Lücke bei Inkrafttreten
Aus Sicht der betroffenen Gemeinden ist zentral, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts erst dann in Kraft tritt, wenn die neuen Objektsteuern eingeführt sind. Eine zeitliche Lücke in der Besteuerung – und damit zusätzliche Ausfälle für Gemeinden und Kantone – müsse unbedingt vermieden werden. RED
