Der Kanton Bern und der Bund sprechen beim Schutzraumsystem die gleiche Sprache: Während der Kanton Bern seine zehnjährige Überprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, stellt der Bundesrat mit einer Anpassung der Zivilschutzverordnung den langfristigen Werterhalt der  ...
 												
			Der Kanton Bern und der Bund sprechen beim Schutzraumsystem die gleiche Sprache: Während der Kanton Bern seine zehnjährige Überprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, stellt der Bundesrat mit einer Anpassung der Zivilschutzverordnung den langfristigen Werterhalt der Schutzbauinfrastruktur sicher.
JACQUELINE RÜESCH
In den letzten zehn Jahren wurden im Kanton Bern rund 49 000 Schutzräume kontrolliert, so berichtete die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern am 21. Oktober. Das Ergebnis zeigt: Für die ständige Wohnbevölkerung bestehen genügend Schutzplätze. Hauseigentümerinnen und -Eigentümer müssen festgestellte Mängel beheben. Die nächste periodische Kontrolle startet 2026. Ab dann übernimmt der Kanton auch die Zuweisungsplanung der Bevölkerung auf die Schutzräume. Diese wird jährlich aktualisiert und berücksichtigt Faktoren wie kurze Wege sowie die Priorisierung von Kindern und älteren Personen.
Reichenbach und Kandergrund mit Lücken
Wie die Grafik des Amtes für Bevölkerungsschutz, Sicherheit und Militär zu erkennen gibt, verfügen nicht alle Gemeinden über eine vollständige Schutzplatzabdeckung. In Reichenbach im Kandertal besteht laut Gemeinderatsmitglied Hansruedi Lehmann, zuständig für die Sicherheit, tatsächlich eine Unterdeckung: «Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass bei Bauprojekten mit weniger als 38 Zimmern eine Befreiung von der Schutzraumbaupflicht beantragt werden konnte. Diese Praxis hat über die Jahre zu einer Lücke in der Schutzplatzversorgung geführt.»
Die Gemeinde prüft verschiedene Möglichkeiten, um zusätzliche Schutzräume zu schaffen – etwa die Nutzung bestehender öffentlicher Anlagen, eine Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden oder die Vorbereitung auf die kantonale Übernahme der Zuweisungsplanung ab 2026. Im Bedarfsfall gelten die Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS): «Radio hören, Anweisungen der Behörden befolgen und Nachbarn informieren – insbesondere ältere oder hilfsbedürftige Personen», so Hansruedi Lehmann.
Auch Kandergrund kämpft mit einem Mangel an Schutzräumen. «Viele Gebäude entstanden, bevor die Schutzraumpflicht eingeführt wurde. Die wenigen öffentlichen Gebäude stammen ebenfalls aus dieser Zeit», erklärt Gemeindeschreiber Martin Trachsel. «Einzig die Turnhalle wurde nach Einführung der Pflicht gebaut, diese enstand allerdings in den 1980er- und 1990er-Jahren, als sich die Vorgaben noch änderten.» Kandergrund hat derzeit keine Bauprojekte zur Schaffung neuer Schutzräume. Die Gemeinde erstellt jedoch regelmässig Zuordnungspläne, die im Ernstfall aktiviert werden. «Im Ereignisfall wird der Bund den Auftrag an Kantone und Gemeinden weitergeben, definitive Schutzraumzuweisungen zu erstellen. Dafür hat die Gemeinde drei Monate Zeit», sagt Martin Trachsel.
Zuweisung und Werterhalt
In der Regel befindet sich der Schutzplatz innerhalb der Wohngemeinde. Innerhalb einer Zivilschutzorganisation kann die Zuweisung aber auch gemeindeübergreifend erfolgen.
Wer über einen vollwertigen oder erneuerbaren Schutzraum im Wohnhaus verfügt, ist diesem zugewiesen. Auf Bundesebene hat der Bundesrat Änderungen in der Zivilschutzverordnung beschlossen, um die Funktionsfähigkeit und den Werterhalt der Schutzbauten langfristig zu sichern.
Dafür werden die Ersatzbeiträge pro Schutzplatz von 800 auf 1400 Franken erhöht und rund 200 Schutzanlagen modernisiert. So bleibt der Grundsatz «ein Schutzplatz pro Einwohnerin oder Einwohner» gewährleistet.