KANTON Vor rund einem Jahr hat der Grosse Rat den Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zur Rolle des Kantons rund um die Vorkommnisse beim Steinbruch Mitholz / Blausee zur Kenntnis genommen. In diesem Bericht hatte die Kommission acht Empfehlungen formuliert. ...
KANTON Vor rund einem Jahr hat der Grosse Rat den Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zur Rolle des Kantons rund um die Vorkommnisse beim Steinbruch Mitholz / Blausee zur Kenntnis genommen. In diesem Bericht hatte die Kommission acht Empfehlungen formuliert. Der Grosse Rat stellte sich hinter den Antrag der Kommission, dass der Regierungsrat binnen eines Jahres über den Umsetzungsstand informieren soll. Der Regierungsrat ist dieser Aufforderung fristgerecht nachgekommen und hat gegenüber der GPK schriftlich und mündlich Rechenschaft abgelegt, welche Massnahmen er in der Zwischenzeit ergriffen hat.
Regierungsrat will Bauverordnung revidieren
Als Sofortmassnahme hat die Regierung unangemeldete Kontrollen bei verschiedenen Abbaustellen durchführen lassen. Auch die Eingangskontrollen wurden in Absprache mit der Branche geprüft. Der Regierungsrat möchte jedoch noch einen Schritt weitergehen und setzt sich dafür ein, dass es einen nationalen Standardprozess für die Eingangskontrollen gibt. In einer aktuellen Medienmitteilung begrüsst die GPK die Bereitschaft des Regierungsrats, die Aufsicht über Materialabbaustellen zu entflechten sowie Zuständigkeiten und Kompetenzen der verschiedenen Behörden klarer zu regeln. Ein von der zuständigen Direktion in Auftrag gegebenes Gutachten habe die Feststellungen der GPK bestätigt, dass hier grosser Handlungsbedarf bestehe. Die Bau- und Verkehrsdirektion habe deshalb eine entsprechende Revision der Bauverordnung gestartet, die im Mai 2024 in Kraft treten soll. Auch in Bezug auf eine Stärkung und Präzisierung der Aufgaben der Umweltbaubegleitung sollen im laufenden Jahr konkrete Schritte unternommen werden.
Zweiter Bericht Anfang 2024
Die Ausführungen des Regierungsrates haben aus Sicht der GPK deutlich gemacht, dass die Arbeiten zur Umsetzung der Empfehlungen zusätzliche Zeit benötigen und für gewisse Aspekte noch vertiefte Abklärungen durchgeführt werden müssen. Aus diesem Grund habe die Kommission entschieden, sich zu Beginn des kommenden Jahres erneut über den Stand der Umsetzung informieren zu lassen.
PRESSEDIENST GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION DES GROSSEN RATES / REDAKTION