JUSTIZ Die Staatsanwaltschaft Oberland hat den Unternehmer Stefan Linder wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfacher Verletzung des Geheimoder Privatbereichs sowie Nötigung zu hohen Geldstrafen verurteilt. Nun hat der Blausee-Besitzer Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben. ...
JUSTIZ Die Staatsanwaltschaft Oberland hat den Unternehmer Stefan Linder wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfacher Verletzung des Geheimoder Privatbereichs sowie Nötigung zu hohen Geldstrafen verurteilt. Nun hat der Blausee-Besitzer Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben.
PETER SCHIBLI
Die Verwaltungs- und Justizverfahren in der Umweltaffäre um den verschmutzen Blausee sind um einen Prozess reicher. Inzwischen laufen Strafverfahren gegen nicht weniger als 18 Personen, unter anderem wegen gravierender Verstösse gegen Umweltauflagen. Noch sind die Ermittlungen und möglichen Anklagen nicht öffentlich, die Debatte in der Öffentlichkeit indes nimmt immer verworrenere Züge an.
Bereits bekannt war, dass der Blausee-Mitbesitzer Stefan Linder zwischen Juni und November auf dem Gelände der Steinbruchbetreiberin SHB selbst Abklärungen vornahm, weil ihm die eingeleiteten Untersuchungen zu schleppend vorangingen und nicht genügend Fortschritte zeigten. Der geschädigte Unternehmer vermutete, dass seine Fische wegen illegal abgelagerten Schotters, kontaminierter Bahnschwellen und Giftschlamms aus dem Lötschberg-Scheiteltunnel im Blausee verendet waren.
Umstrittener Sachverhalt
Nicht bekannt war hingegen bisher, dass aufgrund einer Anzeige auch gegen Linder ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Die Staatsanwaltschaft Oberland hat auch diese Vorwürfe untersucht und wirft dem Unternehmer laut Medienberichten vom Wochenende vor, sich illegal auf das Deponiegelände begeben zu haben, durch die Installation einer Überwachungskamera die Privatsphäre Dritter verletzt und eine Lastwagen-Chauffeurin bedroht zu haben. Die Behörde hat Linder deshalb per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 51 680 Franken und zu einer Verbindungsbusse von 12 920 Franken verurteilt.
Einen Strafbefehl kann die Anklagebehörde erlassen, wenn nach ihrer Ansicht «der Sachverhalt ausreichend geklärt ist und als Strafe eine Busse oder eine Geldstrafe von höchsten 180 Tagessätzen drohen». Alternativ hätte die Staatsanwaltschaft Linder vor dem Regionalgericht Oberland auch anklagen können, «wenn sie aufgrund der Untersuchung die Verdachtsgründe als hinreichend erachtet». Nun kommt der Fall so oder so vor das Regionalgericht, da Linder Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben hat.
Der Blausee-Mitbesitzer bestreitet den Hausfriedensbruch und behauptet, dass weder er noch sein Sohn den Steinbruch betreten hätten. Die Fotos seien von einem benachbarten Grundstück aus sowie mittels einer Drohne gemacht worden. Mit den Drohnenflügen habe er weder eidgenössische noch kantonale Vorschriften verletzt, behauptet der Unternehmer.
Chauffeurin fühlte sich nicht genötigt
Auch die Chauffeurin habe er zu keinem Zeitpunkt bedroht. Laut Strafbefehl soll er versucht haben, die Frau in seinem Sinn «zu einer Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden zu bewegen». Gemäss Linders Anwalt hat aber die Chauffeurin mehrfach ausgesagt, von Linder weder bedroht noch genötigt worden zu sein.
Auf die diversen Gerichtsverfahren in der Causa «Blausee» darf man gespannt sein. Bis zum Vorliegen rechtskräftiger Urteile gilt für alle Beteiligten – somit auch für Vater und Sohn Linder – die Unschuldsvermutung.