GESUNDHEITSPOLITIK Während der Corona-Pandemie hat der Bund, gestützt auf das Epidemiegesetz (EpG), die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen gegen Covid-19 sichergestellt. Seit dem 1. Juli 2024 wird die Impfung innerhalb der Regelstrukturen ...
GESUNDHEITSPOLITIK Während der Corona-Pandemie hat der Bund, gestützt auf das Epidemiegesetz (EpG), die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen gegen Covid-19 sichergestellt. Seit dem 1. Juli 2024 wird die Impfung innerhalb der Regelstrukturen durchgeführt. Gemäss einem neuen Bundesratsbeschluss beschaffen ÄrztInnen das Vakzin nun direkt bei den Herstellern statt über zentrale Stellen des Bundes und der Kantone. Die Covid-19-Impfung wird nun wie andere Impfungen gehandhabt.
Für PatientInnen bedeutet dies, dass sie ihre Covid-19-Impfung direkt bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt erhalten können. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenversicherung, wobei Kosten in Form von Franchise und Selbstbehalt anfallen, wie es bei anderen medizinischen Leistungen üblich ist.
PRESSEDIENST GESUNDHEITS-, SOZIAL- UND INTEGRATIONSDIREKTION KANTON BERN