RECHT Der Regierungsrat hat beschlossen, das revidierte Polizeigesetz zusammen mit der geänderten Polizeiverordnung per 1. August in Kraft zu setzen – obwohl am 12. Juni beim Bundesgericht gegen bestimmte Änderungen Beschwerde eingereicht wurde.
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RECHT Der Regierungsrat hat beschlossen, das revidierte Polizeigesetz zusammen mit der geänderten Polizeiverordnung per 1. August in Kraft zu setzen – obwohl am 12. Juni beim Bundesgericht gegen bestimmte Änderungen Beschwerde eingereicht wurde.
«Aufgrund des technischen Wandels und der Kriminalitätsentwicklung müssen die polizeilichen Massnahmen regelmässig überprüft und den aktuellen Herausforderungen angepasst werden», schreibt der Berner Regierungsrat in einer Mitteilung. Die Änderung des Polizeigesetzes betreffe deshalb in erster Linie die Weiterentwicklung der polizeilichen Massnahmen und des Rechtsschutzes. Auch der Jugendschutz werde verbessert, indem bezüglich Abgabe von Rauchprodukten und Alkohol eine Gesetzeslücke geschlossen werde. Diese Änderungen hatte der Grosse Rat in der Wintersession 2023 verabschiedet.
Neue Regelungen zur Fahrzeugfahndung
Eine Neuerung des Polizeigesetzes betrifft die Datenaufbewahrung bei der automatisierten Fahrzeugfahndung. Damit werden Fahrzeugkennzeichen an bestimmten Orten erfasst und automatisch mit polizeilichen Fahndungssystemen abgeglichen. «Das Instrument gehört zu den heute unverzichtbaren Mitteln für eine erfolgreiche Polizeiarbeit, namentlich bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und bei Entführungen», so der Regierungsrat.
Die so erhobenen Daten sollen neu bis zu 60 Tage lang aufbewahrt und für Ermittlungen bei schwerer Kriminalität verwendet werden können – eine Frist, die in den Debatten des Grossen Rats umstritten war. Der Verein Demokratische Juristinnen und Juristen Bern hatte im Juni beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Teilrevision des Polizeigesetzes des Kantons Bern eingereicht und unter anderem die Bestimmungen zur automatischen Fahrzeugfahndung kritisiert.
«Um die Rechte der betroffenen Personen zu wahren, werden hohe Anforderungen gestellt, wann eine Auswertung der Daten zulässig ist», schreibt nun der Regierungsrat zu diesem Punkt. Zudem seien Auskunftsrechte und eine unabhängige Kontrollinstanz vorgesehen. Die kantonale Datenschutzaufsicht anerkenne, dass der Gesetzgeber hier adäquate Vorkehrungen getroffen habe.
Der Regierungsrat hat beschlossen, die vom Grossen Rat verabschiedeten Gesetzesänderungen zusammen mit der geänderten Polizeiverordnung per 1. August 2024 in Kraft zu setzen. Die beim Bundesgericht eingereichte Beschwerde einzelner Organisationen gegen bestimmte Änderungen des Polizeigesetzes würden der Inkraftsetzung nach Auffassung des Regierungsrats nicht im Weg stehen.
PRESSEDIENST REGIERUNGSRAT / REDAKTION