In einer Kurzmitteilung informierte die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern am 16. September darüber, dass der problematische, amtlich bezeichnete «Luchs B903» durch die kürzlich erfolgten und eindeutig zugeordneten Risse die vom Bund ...
In einer Kurzmitteilung informierte die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern am 16. September darüber, dass der problematische, amtlich bezeichnete «Luchs B903» durch die kürzlich erfolgten und eindeutig zugeordneten Risse die vom Bund vorgeschriebene Anzahl für einen Einzelabschuss zwar weiterhin nicht erreicht habe. Aus Sicht des Jagdinspektorats ist jedoch die Spezialisierung dieses Luchses auf Nutztiere weiter fortgeschritten.
Die Bedingungen für einen Ausnahmefall gemäss Konzept Luchs sind somit gegeben. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wurde deshalb letzte Woche für die Erteilung einer Einzelabschussverfügung durch den Kanton angehört und hat dieser zugestimmt.
Der Hintergrund: Seit Mitte Juni 2025 haben Nutztierrisse an Schafen und Ziegen im Kandertal und Umgebung stattgefunden. Beim neusten Ereignis von zwei gerissenen Geissen am 6. September wurde der Luchs «B903» als Verursacher bestätigt.
Nach Auffassung des BAFU und dem Jagdinspektorat hat sich damit der Luchs auf das Reissen von Nutztieren spezialisiert, bestätigt durch die Angriffe in verschiedenen Nutztierherden. Es sei davon auszugehen, dass der Luchs weiterhin Schafe töten werde und sein Verhalten nur schwerlich zu ändern sei. Das BAFU sieht damit die Voraussetzungen für einen Ausnahmefall gemäss Konzept Luchs somit als erfüllt an.
Der Luchs kann vom Jagdinspektorat in einem Perimeter rund um die Gemeinden Frutigen, Kandersteg, Kandergrund und Reichenbach im Kandertal bis zum 16. November 2025 geschossen werden. Interessant wäre jetzt das Vorgehen der Wildhüter selbst, da der Luchs sich in einem sehr grossen Gebiet im Frutigland aufhalten kann. Der regionale Wildhüter Markus von Känel wollte sich jedoch am frühen Donnerstagmorgen nicht selbst zu dem Vorgehen äussern.
Interessant könnte es auch sein, welche Schlussfolgerungen der Kanton insgesamt auf die nun amtlich attestierte Verhaltensänderung eines Luchses ganz allgemein zieht. Die Frage wäre konkret so zu stellen: «Ist es denkbar, dass die hier im Einzelfall beobachtete Um-Prägung eines bisher stabilen Grundverhaltens auch bei weiteren Luchsen auftreten kann?». Bei den entfernt verwandten Löwen, zum Beispiel im afrikanischen Namibia, hat man jedenfalls schon vor Jahrzehnten beobachtet, dass sich einige direkt auf die Farmbetriebe «spezialisieren».
Die Abschussverfügung für den Luchs «B903» trat mit der Publikation im Amtsblatt am 17. September 2025 in Kraft. Gegen die Abschussverfügung können beschwerdeberechtigte Verbände zwar Beschwerde führen. Die Beschwere habe, so das Jagdinspektorat, jedoch keine aufschiebende Wirkung, will sagen: Der Abschuss könnte von nun an täglich erfolgen.
Der Simmentaler Nationalrat Thomas Knutti, der mit seinem offenen Brief vom 20. Juli 2025, zunächst für eine heftige Reaktion des zuständigen Regierungsrats Christoph Ammann gesorgt hatte, reagierte zunächst nur indirekt auf die Nachfrage eines Schweizer Nachrichtenportals: «Wir sind hocherfreut, dass nun endlich eingegriffen wurde. Luchse mit atypischem Verhalten schaden der gesamten Population», erklärte er.
MARTIN NATTERER