Die Gemeindewahlen sind lanciert
22.08.2025 FrutigenDer Gemeinderat hat die Ausschreibung für das Einreichen von Wahlvorschlägen gutgeheissen: Bis am 19. September 2025 können Anmeldungen eingereicht werden. Das Geschiebebewirtschaftungskonzept Grassi (Engstligen) wird genehmigt. Traditionsgemäss fand die erste Sitzung des ...
Der Gemeinderat hat die Ausschreibung für das Einreichen von Wahlvorschlägen gutgeheissen: Bis am 19. September 2025 können Anmeldungen eingereicht werden. Das Geschiebebewirtschaftungskonzept Grassi (Engstligen) wird genehmigt. Traditionsgemäss fand die erste Sitzung des Monats August auf einer Alp statt: Dieses Jahr bei schönstem Sommerwetter bei Annarös und Erhard Grossen im «Thönisbärgli».
Wahlvorschläge können bis am 19. September eingereicht werden
Am 31.12.2025 läuft in der Gemeinde Frutigen die Amtsperiode der Gemeindebehörden ab. Für die Legislatur 2026 – 2029 sind im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident sowie die Vize-Gemeindepräsidentin oder der Vize- Gemeindepräsident zu wählen.
Die beiden aktuellen Amtsinhaber Urs Kallen (Gemeindepräsident) und Marianna Bütschi (Vize-Gemeindepräsidentin) sind wiederwählbar.
Im Verhältniswahlverfahren (Proporz) sind acht Mitglieder des Gemeinderats zu wählen.
Das 9. Mitglied ist der bereits im stillen Wahlverfahren gewählte Gemeinderatspräsident.
In allen Fällen findet nur dann ein Wahlgang statt, wenn mehr Bewerberinnen und Bewerber angemeldet werden, als Personen zu wählen sind. Der Wahlgang findet am 16. November 2025 statt. Ein allfällig zweiter Majorz-Wahlgang würde am 30. November 2025 stattfinden.
Geschiebebewirtschaftungskonzept Engstligen Grassi genehmigt
Seit dem 30.11.2022 wurde das Geschiebebewirtschaftungskonzept Engstlige im Grassi sechs Mal angepasst.
Seit dem Winter 2022/23 wurde kein Material mehr entnommen. Seit dieser Zeit hat die Engstlige schätzungsweise 8000 m3 Material im Gand liegen gelassen, das im kommenden Winter entnommen werden soll.
Eine anfangs September 2025 stattfindende Begehung mit Kantonsbehörden, Gemeindevertretern und dem Unternehmer wird aufzeigen, wieviel Material letztlich entnommen wird und wie die Wasserhaltung aussehen soll.
Die Wasserhaltung muss spätestens Mitte Oktober 2025 eingerichtet sein, weil die Fische nach diesem Zeitpunkt laichen. Es kann mit Subventionen von rund 66 Prozent gerechnet werden.
Der Gemeinderat hat das Geschiebebewirtschaftungskonzept genehmigt und die Arbeiten für die Geschiebeentnahme an die Firma Zumkehr AG, Frutigen, vergeben.
Im Weiteren hat der Gemeinderat
• die Personalverordnung vom 16.7.2020 (mit Teilrevisionen) aktualisiert und per 1.1.2026 in Kraft gesetzt. Im Mittelpunkt steht dabei eine «zeitgemässe» Besoldungseinreihung der Aussendienstmitarbeitenden, damit die Gemeinde auf dem Arbeitsmarkt weiterhin konkurrenzfähig bleibt. Auch die Ansätze der Funktionäre im RFO Gehrihorn entsprechen nicht mehr der Aktualität und sollen aufs neue Jahr angehoben werden;
• für noch in diesem Jahr auszuführende Strassenmarkierungen einen Nachkredit von Franken 7000.00 bewilligt;
• die Kreditabrechnung für die Neubeschaffung des Kommunalfahrzeugs Reform Boki H (Ersatz für den Meili) mit einer Kreditunterschreitung von franken 389.90 genehmigt. Der Gemeinderat bewilligte für diesen Kauf am 27.6.2024 einen Kredit von Franken 197000;
• vom Zwischenstand der Investitionen nach dem 2. Quartal des Jahres 2025 Kenntnis genommen und
• den Organisatoren der Bundesfeier 2025 bestens für die gelungene Veranstaltung gedankt: Rund 500 Bürgerinnen und Bürger besuchten den Anlass, der auch von Frutigen Tourismus und von den Verantwortlichen des Frutig-Resorts mitgetragen wurde.
Erstmals gab es für alle eine von der Gemeinde gespendete Gratis-Bratwurst, was sehr guten Anklang fand.