JAGDVERORDNUNG Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) fordert, dass die revidierte Jagdverordnung rasch in Kraft gesetzt wird. Die Regulierung der Wolfsbestände müsse bereits im kommenden Winter erfolgen.
Nach seiner ...
JAGDVERORDNUNG Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) fordert, dass die revidierte Jagdverordnung rasch in Kraft gesetzt wird. Die Regulierung der Wolfsbestände müsse bereits im kommenden Winter erfolgen.
Nach seiner jüngsten Sitzung bekräftigte der Vorstand der SAB seine Haltung, dass eine Regulierung der exponenziell wachsenden Wolfsbestände unerlässlich sei. Zum Zeitpunkt der Volksabstimmung über das Jagdgesetz im Jahr 2020 habe es in der Schweiz 11 Rudel und rund 100 Wölfe gegeben. Heute, nur drei Jahre später, seien es bereits 31 Rudel und über 300 Wölfe, rechnet die SAB vor. «Die Wölfe sind damit in der Schweiz nicht mehr gefährdet.» Demgegenüber leide die Berglandwirtschaft enorm unter den hohen Wolfsbeständen. «Die Bestände müssen reguliert werden, so wie es das vom Parlament im Jahr 2022 revidierte Jagdgesetz vorsieht. Diese Regulation muss entsprechend den Beschlüssen des Parlamentes in den Wintermonaten erfolgen.» Es sei somit unerlässlich, dass die neue Jagdverordnung spätestens auf den 1. Dezember 2023 in Kraft gesetzt werde – andernfalls müsse wieder bis zum 1. September 2024 zugewartet werden. In dieser Zeit würden die Wolfsbestände aber weiter anwachsen. «Eine weitere Sommersaison mit diesem hohen Druck kann den Landwirtinnen und Landwirten nicht mehr zugemutet werden. Die SAB unterstützt deshalb das von Bundesrat Albert Rösti vorgesehene Vorgehen mit der raschen Revision der Jagdverordnung ausdrücklich.»
PRESSEDIENST SAB / REDAKTION