Durchbruch beim RPG 2?
03.10.2023 PolitikNational- und Ständerat haben offenbar einen tragfähigen Kompromiss gefunden: Ganz ohne Gegenstimme wurde die zweite Revision des Raumplanungsgesetzes letzte Woche von beiden Kammern verabschiedet. Die Kantone müssen die Zahl der Gebäude ausserhalb von Bauzonen in ...
National- und Ständerat haben offenbar einen tragfähigen Kompromiss gefunden: Ganz ohne Gegenstimme wurde die zweite Revision des Raumplanungsgesetzes letzte Woche von beiden Kammern verabschiedet. Die Kantone müssen die Zahl der Gebäude ausserhalb von Bauzonen in Grenzen halten, bekommen aber auch mehr Spielraum.
BIANCA HÜSING
Obwohl sich 2013 eine Mehrheit der StimmbürgerInnen für das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG 1) ausgesprochen hatte, war hinterher niemand zufrieden damit. Der Trennungsgrundsatz zwischen Bau- und Nicht-Bauzonen erwies sich in der Praxis offenbar als zu starr. Vor allem Landwirte beklagten mangelnde Flexibilität beim Modernisieren ihrer Wohnhäuser und den Kantonen fehlte die Handhabe, auf die ortsspezifischen Bedürfnisse einzugehen. Sowohl auf kantonaler als auch auf Bundesebene wurden zahlreiche Vorstösse eingereicht, der Frust der Bauherren entlud sich teils auf Behörden, teils auf einzelne Bauinspektoren. Auch von der anderen Seite wuchs der Druck: 2020 wurde die Landschaftsinitiative eingereicht, die den Trennungsgrundsatz zwischen Bauzone und Nicht-Bauzone in der Verfassung verankern will.
Kompensationspflicht ...
Seit Jahren arbeiten Bundesrat und Parlament deshalb an einer zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes, dem «RPG 2». Diese soll nun den kantonalen Besonderheiten Rechnung tragen, indem die Kantone mehr Gestaltungsspielräume erhalten. Konkret sollen sie auch ausserhalb der Bauzonen gewisse Projekte zulassen können, wenn sie der wirtschaftlichen Entwicklung dienen – selbst wenn diese Projekte nicht an den jeweiligen Standort gebunden sind (standortgebunden wären etwa Bergbahnen im Skigebiet, siehe Text rechts). Ursprünglich sollten diese Spezialnutzungen nur Berggebieten erlaubt werden. Nationalund Ständerat einigten sich jedoch darauf, sie in der ganzen Schweiz zuzulassen. Allerdings müssen solche Projekte ausserhalb der Bauzone künftig kompensiert werden – zum Beispiel durch den Abbruch nicht mehr genutzter Bauten.
... und Abbruchprämien
Aktuell stehen schweizweit fast 600 000 Gebäude ausserhalb der Bauzone. Um zu verhindern, dass diese Zahl noch weiter steigt, sieht das RPG 2 ein sogenanntes Stabilisierungsziel vor. Für dessen Umsetzung sind die Kantone verantwortlich. In ihren jeweiligen Richtplänen müssen sie festlegen, wie sie den Gebäudebestand ausserhalb der Bauzone stabilisieren wollen. Ein möglicher Weg besteht zum Beispiel im Abriss von Gebäuden, die nicht mehr genutzt werden. Hierbei setzt der Bund auf Anreize: Statt einer Abbruchpflicht gibt es eine -prämie – allerdings nur, wenn das betreffende Gebäude legal erstellt wurde und nicht durch ein neues ersetzt wird.
Keine Umnutzung alter Scheunen
Vom Tisch ist dagegen die Umnutzung landwirtschaftlicher Ökonomiebauten. Die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission und auch Umweltminister Albert Rösti wollten zulassen, dass zum Beispiel alte Scheunen zu Wohnraum umfunktioniert werden dürfen. Überraschend haben sich jedoch beide Kammern dagegen ausgesprochen.
Ob die neuen Regelungen ausreichen, die verschiedenen Anspruchsgruppen zu befrieden und etwas Ruhe in die Raumplanung zu bringen, wird sich noch zeigen. Die Schlussabstimmung über «RPG 2» deutet jedenfalls darauf hin, dass nun ein tragfähiger Kompromiss gefunden wurde: Es gab weder Gegenstimmen noch Enthaltungen. Auch sieht es danach aus, als würde die Landschaftsinitiative zurückgezogen. Das RPG 2 ist als indirekter Gegenvorschlag gedacht und scheint bei den Initianten auf Wohlwollen zu stossen – wenn auch nicht bei allen. Aus Protest gegen diese «katastrophale Vorlage» ist der Staatsrechtsprofessor Alain Griffel aus der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und der Umweltorganisation Pro Natura ausgetreten (Quelle: «Aargauer Zeitung»).