Eigenmietwert wird abgeschafft – E-ID wird eingeführt
30.09.2025 PolitikAls das amtliche Endergebnis von der Bundesverwaltung bekannt gegeben wurde, war beides eine Überraschung: Sowohl das klare Ja-Votum zur Abschaffung des Eigenmietwerts als auch die lange Zeit unklare Annahme der E-ID in der vorliegenden Form.
MARTIN NATTERER
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Als das amtliche Endergebnis von der Bundesverwaltung bekannt gegeben wurde, war beides eine Überraschung: Sowohl das klare Ja-Votum zur Abschaffung des Eigenmietwerts als auch die lange Zeit unklare Annahme der E-ID in der vorliegenden Form.
MARTIN NATTERER
Die Schweiz sagt mit 57,7 Prozent der Stimmen Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Nein sagen demnach 42,3 Prozent. Der Kanton Bern liegt mit 55,26 Prozent Ja-Stimmen im Verhältnis zu 44,74 Prozent Nein-Stimmen nahe am schweizweiten Ergebnis.
Überraschend war die schweizweit hohe Stimmbeteiligung, die im Kanton Bern sogar noch übertroffen wurde.
Zum Ja zur E-ID
Wer im Internet etwas bestellen oder beantragen will, muss sich unter Umständen ausweisen. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis, der sogenannten E-ID, wird man das vollständig digitalisiert tun können. Die E-ID funktioniert wie eine digitale Identitätskarte.
Das neu befürwortete Gesetz schafft die Grundlage für eine staatliche E-ID. Die Nutzung der E-ID soll freiwillig und kostenlos sein. Das neue Gesetz sieht vor, dass der Bund die E-ID herausgibt und die dafür notwendige technische Infrastruktur betreibt.
Laut dem Bund werden die Daten der E-ID dezentral gespeichert, auf den Handys der Nutzerinnen und Nutzer. Wer sein Handy verliert oder wechselt, muss eine neue E-ID beantragen, denn sie kann nicht kopiert werden. Der Bund betreibt eine Vertrauensplattform, um zu überprüfen, ob E-ID-Daten nicht gefälscht sind.
Gegen das E-ID-Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kam es zur Abstimmung. Frühestens ab Sommer 2026 sollen Interessierte eine E-ID kostenlos in der Swiyu-App bestellen können. Momentan kann man dort bereits eine sogenannte Beta-ID zu Probezwecken hinzufügen. Gemäss der Abstimmungsfrage will nun das Schweizer Volk «das Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) annehmen».
Zur Abschaffung des Eigenmietwerts
Wer eine Liegenschaft besitzt und diese selbst nutzt, musste bisher den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern.
Im Gegenzug konnten Schuldzinsen und die Kosten für den Unterhalt vom Einkommen abgezogen werden. Das Parlament hatte eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Besteuerung des Eigenmietwerts abschafft und die Abzugsmöglichkeiten einschränkt. Das gilt für Erst- und Zweitliegenschaften. Gleichzeitig hat es eine Verfassungsänderung beschlossen, die es den Kantonen erlaubt, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbst genutzten Zweitliegenschaften einzuführen.
Weil Verfassungsänderungen von Volk und Ständen angenommen werden müssen, kam es zu einer Abstimmung über diese besondere Liegenschaftssteuer. Da die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung mit der Verfassungsänderung rechtlich verknüpft ist, entschied die Abstimmung über die gesamte Reform. Die Reform beeinflusst nun ab voraussichtlich 2029 die Steuerlast von Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern und damit auch die Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Bei den Zweitliegenschaften kommt es auch darauf an, ob und wie die Kantone die besondere Liegenschaftssteuer umsetzen. Insbesondere Tourismuskantone könnten Bedarf haben, allfällige Mindereinnahmen bei den Zweitliegenschaften zu kompensieren.
Auch diese Vorlage wurde vom Schweizer Volk angenommen. Es will «den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften annehmen». Betrachtet man nur die Gemeinden im Frutigland, so ergibt sich folgendes Bild: Der Bundesbeschluss zum Eigenmietwert wurde überall überdurchschnittlich angenommen, zum Teil deutlich. Die Stimmbeteiligung lag nur in Kandergrund etwas niedriger.
Erste Orientierung des Bundesrats zum weiteren Verfahren
Der Bundesrat informierte nach Vorliegen des amtlichen Endergebnisses in einer Medienkonferenz über wesentliche Konsequenzen und offene Fragen, die sich aus der Abstimmung vom 28. September 2025 ergeben. Bundespräsidentin Karin Keller-Suter informierte zunächst, dass nach einer Übergangsfrist bis voraussichtlich 2028 die Kantone die Möglichkeit hätten, eine Objektsteuer auf selbst genutzte Zweitwohnungen zu erheben. Bisherige Abzüge für Renovationen bei selbst genutztem Wohneigentum werden abgeschafft, ebenso die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen bei Eigenheimfinanzierungen. Hinzu kommt der Wegfall des Abzugs für energetische Sanierungen bei der direkten Bundessteuer. Aber: «Die Kantone können dies bis 2050 weiterführen, wenn sie das möchten» (KKS). Der Bundesrat geht zunächst in Konsultationen mit der Konferenz der Kantone. «Die Reform dürfte frühestens 2028 in Kraft treten», sagte Keller-Suter, und: «Wir können heute nicht sagen, wie hoch die zukünftigen Steuerausfälle der Kantone sein werden, weil sie stark vom Zinsniveau zum Zeitpunkt des Inkrafttretens abhängen und auf kantonaler Ebene auch von der Umsetzung der besonderen Liegenschaftssteuer.»
Da der ganze Vorgang in der Budgetplanung des Bundes abgebildet werden muss, ist – laut der Bundespräsidentin – ab dem Fiskaljahr 2029 ein Minderbetrag im Bundesbudget von 400 Millionen Franken eingestellt. Und dann ein staatsmännisch klingendes Schlusswort: «Mit diesem Entscheid ist ein jahrzehntelanges Kapitel steuerpolitischer Debatten abgeschlossen» (KKS).
Bundesrat Beat Jans bekräftigte anschliessend den «grossen Willen» der Regierung, das knappe Abstimmungsergebnis bei der E-ID zu respektieren und insbesondere den bisherigen Gegnern der elektronischen Identitätskarte einen breiten Raum in den nun folgenden Konsultationen einzuräumen. Er fügte hinzu, dass es sich bei der hängigen Wahlbeschwerde wegen der Swisscom-Spende nun um ein laufendes Gerichtsverfahren handle, zu dem sich auch der Bundesrat erst nach Vorliegen des entsprechenden Urteils äussern werde.
Besondere Bedenken gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts hatte im Vorfeld der Kanton Wallis geäussert, und dort hatte sich auch das Volk gegen den Bundesratsvorschlag gewandt. Besonders deutlich hatte sich der Walliser Staatsrat Christophe Darbellay im Vorfeld gegen die Abschaffung gewandt. Er befürchtet eine Zunahme von Schwarzarbeit in der gesamten Schweiz, besonders aber in den Grenzkantonen.