Ein neuer Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit
22.08.2025 LanwirtschaftIn mehreren Kantonen breitet sich derzeit bei Rindern, Schafen und Kameliden die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) aus. Seit dem 9. Juli 2025 ist nun der neue Impfstoff «Bultavo 3» von Swiss Medic zugelassen. Mit dem neuen Impfstoff der Firma Boehringer Ingelheim ...
In mehreren Kantonen breitet sich derzeit bei Rindern, Schafen und Kameliden die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) aus. Seit dem 9. Juli 2025 ist nun der neue Impfstoff «Bultavo 3» von Swiss Medic zugelassen. Mit dem neuen Impfstoff der Firma Boehringer Ingelheim (Schweiz) GmbH, können die Tiere prophylaktisch gegen den Serotyp 3 geimpft werden.
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT) ist eine Viruserkrankung, die vor allem Wiederkäuer wie Schafe und Rinder betrifft. Übertragen wird das Virus durch Gnitzen – kleine Mücken der Gattung Culicoides.
Eine direkte Ansteckung von Tier zu Tier findet nicht statt. Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich. Fleischund Milchprodukte können bedenkenlos konsumiert werden. Der Name Blauzungenkrankheit leitet sich von einem möglichen Symptom ab: einer bläulichen Verfärbung im Maulbereich und an der Zunge. Die Krankheit ist meldepflichtig.
Symptome
Gemäss dem Bundesamt für Veterinärwesen (BLV) kann die Krankheit je nach Variante unterschiedlich verlaufen. Tendenziell verursache BTV-3 schwerere Symptome als Serotyp 8 (BTV-8).
Folgende Symptome können auftreten:
• Fieber
• Entzündungen der Schleimhäute mit schaumigem Speichelfluss und serösem bis eitrigem Nasenausfluss
• Atem- und Schluckbeschwerden Ödeme im Kopfbereich und an den Extremitäten
• Lahmheit
• Fehlgeburten.
«Die Sterblichkeit kann sehr hoch sein. Bei Rindern verläuft die Krankheit oft milder. Die Tiere können ber auch einen Rückgang der Milchleistung zeigen», so das BLV.
In der Schweiz sind derzeit hauptsächlich die Serotypen 3 (BTV-3) und 8 (BTV- 8) verbreitet. BTV-3 wurde am 29. August 2024 erstmals bei Schafen in den Kantonen Jura und Solothurn festgestellt, nachdem sich dieser Serotyp seit 2023 in Europa ausgebreitet hatte.
Der Serotyp BTV-8 war bereits 2007 in der Schweiz präsent und führte zwischen 2008 und 2010 zu einem obligatorischen Impfprogramm.
Schutz der Tiere
Wie das BLV mitteilt, ist eine vollständige Abschirmung der Tiere vor Mücken kaum möglich.
Schutzmassnahmen konzentrierten sich daher auf die Reduktion der Überträgerzahl sowie auf den Schutz der Tiere selbst. Die Impfung gelte als die wirksamste Massnahme, um Verluste zu vermeiden. Auch wenn sie nicht in jedem Fall eine Ansteckung verhindere, könne sie den Krankheitsverlauf deutlich mildern und die Sterblichkeit senken.
Die Impfung sei freiwillig, werde jedoch vom BLV ausdrücklich empfohlen. Laut einer Medienmitteilung von Swissmedic gab es in der Schweiz vor dem 9. Juli 2025 keinen zugelassenen Impfstoff gegen den Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit. Mit «Bultavo 3» stehe nun ein entsprechender Impfstoff zur Verfügung. Gemäss Swissmedic können leichte lokale Reaktionen wie Schwellung an der Injektionsstelle häufig auftreten, ebenso leichtes Fieber. Swissmedic weist darauf hin, dass die Meldung von Nebenwirkungen wichtig ist.
Diese könne durch Tierärztinnen und Tierärzte, Tierhaltende oder die Zulassungsinhaberin über das nationale Meldesystem an Swissmedic übermittelt werden.
Beteiligung des Bundes an den Impfkosten
Der Bund unterstütze die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Tierhaltende können rückwirkend pro grundimmunisiertes Tier und für jeden Serotyp Verbilligungen für den verabreichten Impfstoff erhalten, so das Bundesamt für Veterinärwesen.
Rückwirkende Auszahlung der Verbilligung des Impfstoffes werden allerdings nur vorgenommen, wenn die tierhaltenden Personen die Selbstdeklaration ihrer geimpften Tiere bis spätestens am 31. August 2025 abgeschlossen haben und die Kosten der Impfung nachweisen können.
Die Erfassung der Selbstdeklaration soll auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfolgen. Die Auszahlung der Rückerstattung erfolgt dann nachträglich 2026.
JR / JONATHAN SCHOPFER