Ein Vorschlag aus Adelboden: Anpassung statt neue Steuer
14.11.2025 PolitikNach der Annahme der Reform zur Abschaffung des Eigenmietwertes steht der Kanton Bern vor neuen steuerpolitischen Fragen. Anstatt eine neue Objektsteuer auf Zweitwohnungen einzuführen, schlägt Hansjürg Josi aus Adelboden in einem offenen Brief an den Grossen Rat eine ...
Nach der Annahme der Reform zur Abschaffung des Eigenmietwertes steht der Kanton Bern vor neuen steuerpolitischen Fragen. Anstatt eine neue Objektsteuer auf Zweitwohnungen einzuführen, schlägt Hansjürg Josi aus Adelboden in einem offenen Brief an den Grossen Rat eine pragmatische Alternative vor – die gezielte Anpassung der bestehenden Liegenschaftssteuer.
Mit dem Ja der Schweizer Stimmbevölkerung zur Reform der Wohneigentumsbesteuerung am 28. September 2025 fällt der Eigenmietwert für selbstbewohnte Liegenschaften weg. Die Kantone könnten künftig gleichzeitig eine sogenannte Objektsteuer auf Zweitwohnungen einführen, um allfällige Steuerausfälle zu kompensieren. Genau diese neue Steuer lehnt Hansjürg Josi in seinem offenen Brief ab. Er warnt davor, dass die Schaffung einer zusätzlichen Steuer «unnötig kompliziert, administrativ aufwendig und potenziell ungerecht» sei. Stattdessen plädiert er für eine Lösung innerhalb des bestehenden Systems.
Der Vorschlag: Liegenschaftssteuer gezielt anpassen
Josi schlägt vor, anstelle einer neuen Objektsteuer einfach Artikel 261 des bernischen Steuergesetzes anzupassen. Derzeit ist darin festgelegt, dass der Höchstsatz der Liegenschaftssteuer 1,5 Promille beträgt. Seine Idee: Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent sollen diesen Höchstsatz überschreiten dürfen. So könnten betroffene Gemeinden – wie etwa im Berner Oberland – Mindereinnahmen nach der Abschaffung des Eigenmietwertes rasch und unkompliziert kompensieren. Eine Gesetzesneuschaffung wäre damit nicht nötig.
Die Vorteile aus Sicht des Verfassers
In seinem Brief betont Josi mehrere Vorteile seines Ansatzes:
• Einfache Umsetzung: Es brauche keine neue Steuerart, sondern nur eine klar definierte Anpassung im bestehenden Gesetz.
• Geringer Aufwand: Die Gemeinden könnten auf bekannte Abläufe und Strukturen zurückgreifen.
• Faire Besteuerung: Alle Liegenschaftsbesitzer – ob von Erst- oder Zweitwohnungen – würden gleich behandelt.
• Gezielte Wirkung: Nur Gemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil wären betroffen, nicht der gesamte Kanton.
Einwände und Gegenargumente
Josi räumt ein, dass von einer erhöhten Liegenschaftssteuer auch einheimische Eigentümerinnen und Eigentümer betroffen wären. Diesem Nachteil könne aber entgegengewirkt werden: Die Gemeinden könnten mit den Mehreinnahmen ihren Gemeindesteuersatz auf Einkommen senken und damit die lokale Bevölkerung effektiv entlasten.
Sein Fazit: «Die angedachte Gesetzesänderung schafft Spielraum für die Gemeinden, ohne den Verwaltungsapparat zu belasten.»
Ein konstruktiver Impuls
Mit seinem offenen Brief liefert der Adelbodner Unternehmer und ehemalige Politiker einen konkreten Vorschlag in einer komplexen Debatte. Statt auf neue Steuern setzt er auf Anpassungen im bestehenden System – ein pragmatischer Ansatz, der laut Josi den betroffenen Gemeinden Handlungsspielraum verschafft, ohne die Steuerlandschaft unnötig zu verkomplizieren.
RED
