KANTON Lange wehrten sich der Regierungsrat, das Parlament und insbesondere Sozialdirektor Pierre Alain Schnegg dagegen, die Sozialhilfeleistungen anzuheben. Seit 2009 hat die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe insgesamt fünf Teuerungsanpassungen empfohlen ...
KANTON Lange wehrten sich der Regierungsrat, das Parlament und insbesondere Sozialdirektor Pierre Alain Schnegg dagegen, die Sozialhilfeleistungen anzuheben. Seit 2009 hat die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe insgesamt fünf Teuerungsanpassungen empfohlen – und der Kanton Bern schlug sie fast alle aus. Hier blieb der Grundbedarfssatz seit 2011 unverändert bei 977 Franken pro Monat für alleinstehende BezügerInnen. Auch der jüngsten Teuerungsempfehlung infolge des Ukraine-Kriegs wollte der Regierungsrat zunächst nicht nachkommen (der «Frutigländer» berichtete im Februar 2023). Mittlerweile ist er aber umgeschwenkt, wie aus seiner Antwort auf eine fraktionsübergreifende Motion von u.a. Melanie Gasser (glp) und Hasim Sancar (Grüne) hervorgeht. «Die auch während den letzten Monaten anhaltenden aussergewöhnlichen Entwicklungen der Teuerung rechtfertigen aus Sicht des Regierungsrats nun eine Anpassung des GBL (Anm. d. Red.: Grundbedarf für den Lebensunterhalt).» Entsprechend sei jetzt auch die Kantonsregierung dafür, den GBL auf 1006 Franken zu erhöhen. In den Budgets ab 2024 habe sie bereits einen Posten von jährlich wiederkehrenden 5,3 Millionen Franken eingeplant. Die Motion empfahl sie deshalb zur Annahme und gleichzeitigen Abschreibung.
Am Mittwoch folgte der Grosse Rat dieser Einschätzung. Einstimmig (142 Ja-Stimmen und eine Enthaltung) nahm er die Motion an. Für eine gleichzeitige Abschreibung votierten 116 Parlamentarier. Somit wird der Sozialhilfe-Grundbedarf bereits im kommenden Jahr von 977 auf 1006 Franken erhöht.
BIANCA HÜSING