Den Lehrer trifft keine Schuld

  27.02.2024 Kandersteg

Der 44-Jährige war von der Staatsanwaltschaft Oberland angeklagt worden, im Jahr 2018 in Kandersteg und  Brienz seine beruflichen Aufsichtspflichten verletzt zu haben, indem er sich vom Landeplatz entfernte und die Landephase von zwei Flugschülerinnen nicht persönlich überwacht hatte (Bericht im "Frutigländer" vom 27. Februar). Die beiden Frauen stürzten aus niedriger Höhe ab und verletzten sich dabei schwer.

Anders als die Staatsanwaltschaft erkannte das Gericht im Unfall von Kandersteg keine erschwerten thermischen Bedingungen bei der Landung. Aufgrund des fortgeschrittenen Ausbildungsstands und der meteorologischen Verhältnisse habe der Fluglehrer die Landephase nicht persönlich überwachen müssen. Im zweiten Fall in Brienz sei es für den Fluglehrer nicht vorhersehbar gewesen, dass die Schülerin, anders als abgemacht, eine Punktlandung versuchte, für deren Folgen sie nun persönlich die Verantwortung übernehmen müsse. Das noch nicht rechtskräftige Urteil kann von der Anklagebehörde und von der Privatklägerin vor Obergericht weitergezogen werden.

Der Bericht mit Begründung des Urteils folgt in der Freitagsausgabe.

Peter Schibli


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