Gehörte Steuerberatung zum Auftrag?
20.01.2023 Reichenbach, KientalJUSTIZ Ein vierjähriger Rechtsstreit zwischen der Kientalerhof AG und der CounTax AG endete am Dienstag vor dem Berner Handelsgericht mit einem Vergleich.
PETER SCHIBLI
Im Zentrum des seit 2019 schwelenden Konflikts stand die Frage, ob eine 2015 beauftragte ...
JUSTIZ Ein vierjähriger Rechtsstreit zwischen der Kientalerhof AG und der CounTax AG endete am Dienstag vor dem Berner Handelsgericht mit einem Vergleich.
PETER SCHIBLI
Im Zentrum des seit 2019 schwelenden Konflikts stand die Frage, ob eine 2015 beauftragte Finanzberaterin und Wirtschaftsprüferin der Steffisburger Coun-Tax AG die Auftraggeberin, die Kientalerhof AG, über einen Systemwechsel bei der Abrechnung der Mehrwertsteuer hätte informieren müssen. Und: Wäre eine allfällige Unterlassung einer solchen Information als Sorgfaltspflichtverletzung zu werten?
Der Streit entzündete sich am 2017 neu gebauten und 2018 eröffneten Gebäude «ChieneHuus» im Kiental. Ursprünglich war geplant, die Wohneinheiten an Dritte zu verkaufen. Später entschied der Verwaltungsrat, die Räume als Erholungszentrum zu nutzen (siehe Kasten) und nicht zu verkaufen. Der Strategiewechsel hätte einen Wechsel der Abrechnungsmethode bei der Mehrwertsteuer nötig gemacht, was aber unterblieb. Dadurch entstand der Klägerin, der Kientalerhof AG, ein finanzieller Schaden, den deren Anwalt vor dem Handelsgericht auf stolze 500 000 Franken bezifferte.
Unvollständiger Aufgabenbeschrieb
Der Rechtsvertreter der Kientalerhof AG stellte sich auf den Standpunkt, Steuerberatung sei Teil des 2015 geschlossenen Auftrags gewesen. Die Wirtschaftsprüferin hätte als «Finanzchefin» den Verwaltungsrat auf die Notwendigkeit eines Systemwechsels hinweisen müssen. Obwohl Steuerberatung im unvollständigen Aufgabenbeschrieb nicht explizit erwähnt werde, ergebe sich die Informationspflicht aus der Präambel des Mandats. Den Verwaltungsrat treffe kein Verschulden, eine Sorgfaltspflichtverletzung der beauftragten Wirtschaftsprüferin sei zu bejahen.
Anders sah es der Anwalt der beklagten CounTax AG. Der Auftrag habe sich aufs Erstellen der Budgets, auf monatliche Reportings, auf eine Stabilisierung der im Argen liegenden Buchhaltung und auf die Liquiditätsplanung beschränkt. Eine Beratung in Mehrwertsteuerfragen habe nicht zum Mandat gehört. Die Mehrwertsteuer sei vielmehr durch eine Angestellte der Firma abgerechnet worden. Zudem habe die beauftragte Wirtschaftsprüferin nicht zum Leitungsteam der Firma gehört, keine Unterschriftenkompetenz besessen und im Stundenlohn gearbeitet. Der Jurist wies schliesslich darauf hin, dass seit 2017 ein ausgewiesener Finanzexperte im Verwaltungsrat der Kientalerhof AG sitzt, der den notwendigen Systemwechsel hätte erkennen können und müssen. Die Verantwortung für den Wechsel in der Abrechnungsmethode liege beim Verwaltungsrat und nicht bei der mandatierten Finanzberaterin.
Vergleich ersetzt Urteil
Vor Aufnahme des Beweisverfahrens regte der Gerichtspräsident Vergleichsverhandlungen an. Gegen 90 Prozent der Verfahren vor dem Berner Handelsgericht enden mit einem Vergleich. Während rund einer Stunde verhandelten die Parteien unter Ausschluss der Öffentlichkeit wechselweise mit dem Dreiergericht über einen Kompromiss. Gegen Mittag verkündeten die beiden Anwälte dem Vertreter des «Frutigländers» vor der Tür des Gerichtsaals die frohe Botschaft: Die Parteien hatten sich auf einen Vergleich geeinigt, über dessen Inhalt Stillschweigen vereinbart wurde. Gleichzeitig betonten die Anwälte, «dass die Parteien im Guten auseinandergehen». Die beiden Hauptfragen, ob Steuerberatung zum besagten Auftrag gehörte und ob eine Sorgfaltspflichtverletzung vorlag, musste das Gericht am vergangenen Dienstag nicht mehr entscheiden.
Kur- und Körpertherapien
Das frühere Hotel Kientalerhof wurde 1985 in ein internationales Seminarzentrum mit Schwerpunkt auf Makrobiotik-Ausbildungen umgewandelt. Seit 1986 werden in den Räumen Shiatsu-Ausbildungen angeboten. Das 2018 eröffnete «Chiene-Huus», ein Nebengebäude, dient als «Retreathaus» mit Ferien-, Kur- und Achtsamkeitsangeboten. Nach einer dreiwöchigen Pause nimmt das Zentrum morgen Samstag seinen Betrieb wieder auf.
PS