Am 18. Juni wird über ein ganzes Paket voller Anpassungen im Bereich lokaler Planungs- und Bauvorschriften abgestimmt. Gegen die neuen Gewässerraumgrenzen sind aber noch Einsprachen hängig.
HANS RUDOLF SCHNEIDER
Die Gesetzgebung verändert sich ...
Am 18. Juni wird über ein ganzes Paket voller Anpassungen im Bereich lokaler Planungs- und Bauvorschriften abgestimmt. Gegen die neuen Gewässerraumgrenzen sind aber noch Einsprachen hängig.
HANS RUDOLF SCHNEIDER
Die Gesetzgebung verändert sich laufend. Die daraus folgenden Anpassungen auf allen Ebenen benötigen meist viel Zeit für die Umsetzung respektive Integration in bestehende Reglemente. In Frutigen kommen am 18. Juni verschiedene Vorschriften im Planungs- und Baubereich vors Volk. Der sperrige Titel der Vorlage lautet «Umsetzung BMBV und Gewässerräume, Aktualisierung Zonenplan Naturgefahren und Nachführung Bauzonenplan», abgestimmt wird über das Gesamtpaket. Was ist darin konkret enthalten?
Die Begriffe ändern sich
Hinter der Abkürzung BMBV verbirgt sich die Anpassung des lokalen Baureglements an schweizweit gültige Begriffe und Messweisen im Bauwesen. Beispielsweise wird aus der «Ausnützungsziffer» die «Geschossflächenziffer» oberirdisch oder aus der «Gebäudehöhe» die «Fassadenhöhe traufseitig». Zum grossen Teil handelt es sich dabei um Anpassungen, die keine masslichen Veränderungen beinhalten.
Die heute gültige Naturgefahrenkarte wird in den Zonenplan Naturgefahren und damit in die grundeigentümerverbindlichen Vorschriften überführt. Die Überprüfung ergab, dass zwar keine Auszonungen nötig sind, bei einigen Parzellen aber auch nach Realisierung der Schutzprojekte Kander und Engstlige bei der allfälligen Überbauung lokale Massnahmen nötig sind. Der Bauzonenplan wird entsprechend aktualisiert und die Vorgaben im Bereich Naturgefahren im Baureglement werden angepasst. In den Bauzonenplan wird auch die im Jahr 2020 an der Urne genehmigte Arbeitszone IV Schwandistrasse / Unteres Widi mit entsprechend höheren Gebäudemassen aufgenommen.
Eingeschränkte Flächennutzung
Definitiv umstritten ist der Teil zur Festlegung neuer Gewässerraumgrenzen. Entlang etlicher Gewässer wurden vorgeschriebene Abstände vergrössert oder neu eingeführt, basierend auf der Gesetzgebung von Bund und Kanton. Dies hat zur Folge, dass die Nutzung von Flächen eingeschränkt wird – was insbesondere die Landwirtschaft und neue Bauten betrifft. Gegen den vorgelegten Zonenplan Gewässerraum sind auch nach den Verhandlungen noch zwölf Einsprachen hängig. Der Gemeinderat empfiehlt dem Amt für Gemeinden und Raumordnung, diese abzuweisen.