Gesetzlich verankerte Flexibilität
11.11.2022 PolitikGASTRONOMIE Damit das krisengebeutelte Gastgewerbe neue Ideen verwirklichen kann, wollen drei Grossräte um Martin Egger (GLP) die rechtlichen Rahmenbedingungen lockern. Der Regierungsrat lehnt den Vorstoss jedoch aus Zuständigkeitsgründen ab.
BIANCA ...
GASTRONOMIE Damit das krisengebeutelte Gastgewerbe neue Ideen verwirklichen kann, wollen drei Grossräte um Martin Egger (GLP) die rechtlichen Rahmenbedingungen lockern. Der Regierungsrat lehnt den Vorstoss jedoch aus Zuständigkeitsgründen ab.
BIANCA HÜSING
Corona hat der Gastronomie arg zugesetzt. Shutdowns, Sitzplatz- und Einlassbeschränkungen beeinträchtigten das Tagesgeschäft oder brachten es gänzlich zum Erliegen. Damit ihre Angestellten trotzdem etwas zu tun hatten, versuchten viele Betriebe sich zeitweise an neuen Konzepten wie Take-away-Ständen, erweiterter Aussenbewirtschaftung oder sogar Menüversand per Post (der «Frutigländer» berichtete über die Initiative des «Alfa Soleil»). Doch nicht nur das Gastgewerbe, sondern auch der Kanton musste eine gewisse Flexibilität an den Tag legen. So gewährte er den Restaurateuren fast zwei Jahre lang, ihre Aussenflächen bewilligungsfrei zu vergrössern.
Handlungsbedarf auch nach Corona
Nach dem Wunsch dreier Grossräte soll diese Flexibilität nun gesetzlich verankert werden. Per Motion fordern Markus Wenger (EVP), Martin Egger (GLP) und Andreas Michel (SVP) rechtliche Anpassungen für nichtstandortgebundene Angebote, flexiblere Möglichkeiten für den Aussenbereich und Freiräume für innovative Lösungen. Ihre Begründung: «Während der Corona-Pandemie hat die Gastronomie zahlreiche interessante Projekte angestossen. Einige dieser pragmatischen Lösungen waren jedoch nur mit Ausnahmebewilligungen möglich. Andere Ideen konnten aufgrund der bestehenden Gesetze gar nicht umgesetzt werden.» Obwohl sämtliche Massnahmen inzwischen aufgehoben sind, besteht aus Sicht der Motionäre nach wie vor Handlungsbedarf. Infolge der Pandemie hätten viele Angestellte der Gastrobranche den Rücken gekehrt, weshalb wiederum neue Konzepte und Betriebsanpassungen nötig seien. «Als Gesetzgeber sind wir aufgerufen, die Rahmenbedingungen für diese Entwicklungen anzupassen», so die Kantonsparlamentarier. So solle eine entsprechende Arbeitsgruppe Vorschläge für Gesetzesanpassungen erarbeiten.
Nicht Aufgabe der Verwaltung
In seiner Anwort auf den Vorstoss betont der Regierungsrat zunächst den hohen gesellschaftlichen und kulturellen Stellenwert des Gastgewerbes. Aus diesem Grund habe er ihm während der Pandemie mit Härtefallmassnahmen und «pragmatischen Lösungen» unter die Arme gegriffen. Auch künftig sei er bereit, gewisse Rahmenbedingungen zu lockern, sofern dies möglich sei. Von der Idee einer Arbeitsgruppe hält der Regierungsrat dagegen nichts. Er sei «dezidiert der Meinung, dass es nicht die Aufgabe der Verwaltung sein kann, neue Konzepte oder angepasste Geschäftsmodelle für bestimmte Branchen zu identifizieren». Stattdessen handle es sich um eine Aufgabe im «ureigenen Interesse der privatwirtschaftlich geführten Unternehmen». Auch weist der Regierungsrat darauf hin, dass die meisten einschränkenden Vorschriften ohnehin nicht auf kantonaler, sondern auf bundesrechtlicher Stufe angesiedelt seien. Die Motion empfiehlt er deshalb zur Ablehnung.