Grosser Rat in Kürze
17.06.2025 PolitikDie Sommersession des bernischen Grossen Rates ist zu Ende gegangen. Zum Abschluss wurden unter anderem noch diese drei Geschäfte beraten und beschlossen:
Höhere Entschädigungen für Landwirte: Bei der Enteignung von Kulturland soll der Kanton Bern den Bauern ...
Die Sommersession des bernischen Grossen Rates ist zu Ende gegangen. Zum Abschluss wurden unter anderem noch diese drei Geschäfte beraten und beschlossen:
Höhere Entschädigungen für Landwirte: Bei der Enteignung von Kulturland soll der Kanton Bern den Bauern künftig das Dreifache des ermittelten Höchstpreises bezahlen. Mit 84 zu 55 Stimmen hat der Grosse Rat am Mittwoch eine Änderung im Enteignungsgesetz verabschiedet. SVP, FDP, Mitte, EDU und EVP argumentierten, dass damit das kantonale Recht dem Bundesrecht angepasst werde. Kulturland sei knapp und es sei nicht fair, dass dieses bei Enteignungen weniger wert sei als beispielsweise Industrieland. Auf der anderen Seite warnten SP, Grüne und GLP, die dreifache Entschädigung werde vor Gericht keinen Bestand haben. Sie sei verfassungswidrig. Sie bestätigten zwar, dass die heutigen Entschädigungen wohl tatsächlich zu tief seien, doch mit einer rechtswidrigen und willkürlichen Gesetzesänderung sei niemandem gedient. Das Kantonsparlament folgte diesen Ausführungen aber nicht. Was die Rechtmässigkeit angeht, würden Gerichte das klären müssen, hatte sich Justizdirektorin Evi Allemann (SP) bereits in der ersten Lesung geäussert. Das Geschäft basiert auf einer Motion des damaligen Grossrats Ernst Wandfluh (SVP, Kandergrund), die 2022 überwiesen wurde.
Lockerung der Abstandspflicht: Wenn ein Gebäude nachträglich mit Solaranlagen an der Fassade ausgerüstet werden soll, dürfen die minimalen Grenzund Gebäudeabstande zum Nachbarn unterschritten werden. Der Regierungsrat empfahl die Annahme der Motion, dem folgte der Grosse Rat mit 130 zu 0 Stimmen. Dieser Auftrag zur Anpassung der entsprechenden Verordnungen folgt der bereits bestehenden Privilegierung von nachträglichen Aussendämmungen.
Gemeindefusionen fördern: Ein Kredit von 6,36 Millionen Franken wurde mit 133 zu 2 Stimmen diskussionslos genehmigt. Mit diesem Betrag sollen Gemeindefusionen in den Jahren 2026 bis 2029 gefördert werden. Neu ist ein Schwerpunkt auf die Unterstützung von potenziellen Zentrumsbildungen.
HSF