Grünes Licht für das räumliche Entwicklungskonzept

  29.07.2025 Frutigen

Die letzte Ortsplanungsrevision der Gemeinde Frutigen wurde im Jahr 2012 genehmigt. Im Rahmen einer künftigen Ortsplanungsrevision soll nun ein räumliches Entwicklungskonzept (REK) als behördenverbindliche Grundlage erarbeitet werden. Mit diesem Konzept legt die Gemeinde unter Einbezug der Bevölkerung konsolidierte Leitlinien für die zukünftige Gemeindeentwicklung über einen Betrachtungshorizont von 30 Jahren fest und zeigt damit die angestrebte Gemeindeentwicklung auf. Gemäss kantonalem Richtplan sind die Gemeinden verp!ichtet, zur Geltendmachung des 15-jährigen Baulandbedarfs «Wohnen und Arbeiten» bei Neueinzonungen bzw. Umzonungen eine Gesamtübersicht über die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale zu erstellen und zudem darzulegen, wie sie die Reserven und Potenziale aktivieren und mobilisieren werden. Mit dem REK wird im Wesentlichen ein strategisches Planungsinstrument zur Steuerung der Entwicklung der Gemeinde Frutigen geschaffen.

Nachdem sich der Gemeinderat bereits am 30. Januar 2025 für die Erstellung eines räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) entschieden hatte, hat die ecoptima ag in der Zwischenzeit ein Vorgehenskonzept erstellt. Dieses wurde vom Gemeinderat mit einem Kostendach von 87 000 Franken gutgeheissen (davon 32 000 Franken als Nachkredit). Im Herbst 2025 soll mit der Grundlagenbeschaffung gestartet werden. Die Hauptarbeit findet im Jahr 2026 bis Mitte 2027 statt.

Weiter hat der Gemeinderat
• vom Erläuterungsbericht des Rechnungsprüfungsorgans (RPO) zur Jahresrechnung 2024 Kenntnis genommen und den zuständigen Stellen verschiedene Aufträge erteilt;
• eine Anfrage von Kander Kultur gutgeheissen, die beiden Open-Air-Konzerte von Patent Ochsner vom 19. und 20. September 2025 aus Sicherheitsgründen auf dem Schulareal Widi und nicht auf dem Freibad-Areal durchzuführen;
• im Zusammenhang mit der geplanten Zonenplanänderung der Parzelle Nr. 2508 (Vorderhasli/Wallisgasse) dem Kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung beantragt, die unerledigte Einsprache abzuweisen und die Zonenplanänderung zu genehmigen;
• die Botschaft für die Urnenvorlage vom 28. September 2025 zur künftigen «Zone für öffentliche Nutzung R Vorderhasli (Parzellen Nr. 20 und 4912)» genehmigt;
• zu den zahlreichen Einsprachen betreffend Grundeigentümerbeiträge des Strassenprojekts Gufergasse/ Winklenstrasse die erforderlichen Beschlüsse gefasst und die Bauverwaltung mit der weiteren Bearbeitung beauftragt;
• die Zwischenbilanz der Ressorts zu den Jahreszielen 2025 nach dem 2. Quartal zur Kenntnis genommen;
• das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2025 genehmigt;
• der beantragten Aufhebung des Gebührentarifs für die Feuerungskontrolle auf den 31. Juli 2025 zugestimmt, da auch der Vertrag über den Vollzug der Feuerungskontrolle mit der Kaminfeger Hauert GmbH, Spiez, auf den 31.7.2025 gekündigt wurde;
• Kerstin Zbären zum erfolgreichen Abschluss ihrer 3-jährigen KV-Ausbildung auf der Gemeindeverwaltung gratuliert und ihr auf ihrem weiteren beru!ichen und privaten Weg alles Gute gewünscht;
• die neuen Lernenden herzlich willkommen geheissen: ab August 2025 Raha Slo aus Spiez und ab August 2026 Mitja Berger und Jasmine Zahlen, beide aus Reichenbach;
• aufgrund von ausserordentlichen Personalausfällen beschlossen, den Schalter- und Telefondienst bis vorerst am 30. September 2025 jeweils am Mittwoch und Freitag zu schliessen. Termine können auch weiterhin während diesen Tagen vereinbart werden.

GEMEINDESCHREIBER PETER GROSSEN


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