Die eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) hat ihre Impfempfehlung für den Herbst bekannt gegeben. Starttermin für die neue Impfkampagne ist der 10. Oktober.
Ab diesem Zeitpunkt ist der Kanton Bern bereit, die zweite Booster-Impfung zu ...
Die eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) hat ihre Impfempfehlung für den Herbst bekannt gegeben. Starttermin für die neue Impfkampagne ist der 10. Oktober.
Ab diesem Zeitpunkt ist der Kanton Bern bereit, die zweite Booster-Impfung zu verabreichen. Gemäss Angaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) kommen dabei auf Omikron-Virusvarianten angepasste Impfstoffe zur Anwendung.
Ab dem 7. Oktober werden die zur Impfung frei gegebenen Impfgruppen per SMS informiert und können sich anschliessend online über be.vacme.ch für eine Booster-Impfung anmelden. Personen, die sich in der Vergangenheit nicht über das Onlinetool VacMe registriert hatten, werden per Brief über die Auffrischungssimpfung informiert.
Bestimmte Gruppen haben Vorrang
Die Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) wird im Kanton Bern vor allem für Personen ab 65 Jahren und zusätzlich für besonders gefährdete Personen (BGP) im Alter zwischen 16 bis 64 Jahren empfohlen. Auch Gesundheitspersonal inkl. Betreuungspersonen von BGP zwischen 16 und 64 Jahren werden in einem ersten Durchgang über die Möglichkeit einer Auffrischungsimpfung informiert. In einem zweiten Schritt werden auch Personen ohne Risikofaktoren im Alter zwischen 16 bis 64 Jahren zugelassen. Alle frei gegebenen Impfgruppen werden jeweils per SMS oder Brief informiert.
Immobile, impfwillige Personen, die auf ein mobiles Impfteam angewiesen sind, können von ihrem Hausarzt über das Webformular des Kantons Bern zur Auffrischungsimpfung angemeldet werden. Das Formular ist den zuständigen Personen bekannt. Die Auffrischungsimpfung im Herbst 2022 sollte frühestens vier Monate nach der letzten Covid-19-Impfdosis bzw. mindestens vier Monate nach durchgemachter Corona-Infektion verabreicht werden.
Was ist bei bevorstehender Reise?
Auch Personen, die – zum Beispiel vor einer Auslandsreise – ihr ablaufendes Covid-Zertifikat erneuern möchten und noch nicht zur zweiten Auffrischungsimpfung zugelassen wurden, können eine zweite Booster-Impfung erhalten. Diese erfolgt dann aber auf eigene Kosten. Zugelassen sind Personen ab zwölf Jahren, deren erste Booster-Impfung vor mindestens vier Monaten durchgeführt worden ist.
PRESSEDIENST GESUNDHEITS-, SOZIAL- UND INTEGRATIONSDIREKTION
Alle Informationen zum Impfen im Kanton Bern: www.be.ch/wo-impfen-bern