Kanton lehnt Vorstoss ab

  24.10.2025 Politik

Der Berner Regierungsrat lehnt die Einführung eines Depotprinzips bei Einsprachen im Baubewilligungsverfahren ab.

Ein solcher parlamentarischer Vorstoss war von Grossrat Müller (EVP, Adelboden) eingereicht worden, um die Amtsstellen zu entlasten und mutwillige Einsprachen einzudämmen. Er verlangte, dass Gemeinden Einsprachen künftig nur noch entgegennehmen dürfen, wenn diese mit einem finanziellen Depot verbunden sind. Bei berechtigten Einsprachen sollte das Geld zurückerstattet, bei offensichtlich unbegründeten ganz oder teilweise einbehalten werden. Ziel war es, Verzögerungen zu verhindern und die Qualität der Einsprachen zu erhöhen.

Der Regierungsrat zeigte in seiner Antwort Verständnis für das Anliegen, sieht sich aber durch das Bundesrecht gebunden. Laut Bundesgericht (BGE 143 II 467) darf das Einspracherecht nicht durch finanzielle Hürden erschwert werden. Eine Depotpflicht würde eine unzulässige abschreckende Wirkung haben und den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen.

Bereits heute können laut kantonalem Baubewilligungsdekret Einsprechende bei rechtsmissbräuchlichen Eingaben mit Kosten belegt werden. Weitere Massnahmen liegen in der Kompetenz des Bundes, wo entsprechende Abklärungen im Rahmen des «Aktionsplans Wohnungsknappheit» laufen.

RED


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