GESUNDHEITSPOLITIK Der Regierungsrat hat dem Antrag der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern AG (UPD AG) stattgegeben und ihr ein befristetes und verzinsliches Darlehen gewährt. Eine erste Kredittranche über 25 Millionen Franken kann ab Mitte November abgerufen ...
GESUNDHEITSPOLITIK Der Regierungsrat hat dem Antrag der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern AG (UPD AG) stattgegeben und ihr ein befristetes und verzinsliches Darlehen gewährt. Eine erste Kredittranche über 25 Millionen Franken kann ab Mitte November abgerufen werden. Damit kommt erstmals der «Spital-Rettungsschirm» zur Anwendung, den der Grosse Rat im Juni beschlossen hatte.
Der Regierungsrat hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 dazu ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen. Die Gesamtsumme des Kredits zur Sicherstellung der Liquidität der UPD AG beläuft sich auf 52 Millionen Franken und ist in fünf Tranchen aufgeteilt. Der Kredit hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027 und wird mit 2,5 Prozent verzinst.
An Auflagen gebunden
Der Darlehensvertrag enthält verschiedene Auflagen und verpflichtet die UPD AG unter anderem zu einem regelmässigen Reporting, zur Einhaltung der Corporate Governance und zur Plafonierung der Bruttojahressaläre. Die GSI hat ihrerseits den Auftrag zur laufenden Überprüfung der geplanten Massnahmen erhalten und wird den Regierungsrat laufend informieren. Zudem sind die Finanzkommission sowie die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rats halbjährlich mit einem Reporting zu bedienen.
PRESSEDIENST REGIERUNGSRAT DES KANTONS BERN